Wissenswert aus dem Hauptpersonalrat der Bundespolizei in Berlin – Ausgabe Februar 2012

Wissenswert aus dem HPR mit folgenden Themen:

  • Übernahme von Aufgaben im Bereich der Luftfracht
  • Beendigung des 4. Schrittes Personalkonzept
  • Alarmeinheiten der Bundespolizei

Im gemeinsamen Gespräch zwischen Bundespolizeihauptpersonalrat und Dienststelle ging der Abteilungsleiter Bundespolizei, Herr Hammerl auf einige aktuelle Themenfelder der letzten Wochen ein.

„Die Stimmungslage ist nicht gut“, wird ihm immer wieder aus verschiedenen Quellen berichtet.

Die Gründe dafür sind unterschiedlich, unter anderem ist der Zustand der verschiedenen Liegenschaften ursächlich. Nur die persönliche Inaugenscheinnahme macht deutlich, in welch schlechtem Zustand einige Liegenschaften der Bundespolizei sind. Deshalb hat er sich in den letzten Wochen Liegenschaften der Bundespolizei persönlich angeschaut.

Um die Situation zu verbessern, müssen Entscheidungsprozesse schneller werden. Getroffene Entscheidungen sind dann umzusetzen. Wenn dies wegen der angespannten Haushaltslage nicht sofort möglich ist, geht das nur über eine Prioritätenliste. Die Verbesserung der Liegenschaft in Passau ist auf einem guten Weg.

Ein weiteres Thema waren die Planstellenhebungen. Planstellenhebungen sind erst einmal keine Beförderungsmöglichkeiten. Deshalb soll der Planstellenkegel verändert werden. Dazu sind umfangreiche und schwierige Verhandlungen mit dem Finanzministerium notwendig. Auch die Situation der Verwaltung soll besser gestellt werden.

Das BMI hat das Bundespolizeipräsidium mit der Erarbeitung eines Personalentwicklungskonzepts beauftragt. Die Ergebnisse sollen noch vor der Sommerpause vorliegen.

Die von der GdP in Auftrag gegebene Studie von Professor Strohmeyer soll auch im BMI vorgestellt werden. Die Abteilungsleitung erhofft sich davon Hinweise, welche Rahmenbedingungen verändert werden müssen.

1       Übernahme von Aufgaben im Bereich der Luftfracht

Derzeit sind für diesen Aufgabenbereich durch den Bundestag ca. 350 Planstellen vorgesehen. Der größte Teil davon (ca. 270) ist zur Bewirtschaftung freigegeben.

Zur Struktur:

In Deutschland gibt es drei Drehkreuze für Luftfracht. Es handelt sich dabei um die Flughäfen Köln, Leipzig und Frankfurt. Dort sollen in einem ersten Schritt die entsprechenden Dienstposten eingerichtet werden. Darüber hinaus ist die Einrichtung von 120 Verbindungsbeamten an ausländischen Flughäfen vorgesehen.

In einem späteren Schritt soll es gemeinsame Leitstellen mit dem Zoll geben. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Kommunikation mit dem Zoll durch Verbindungsbeamte hergestellt.

Aufgabendurchführung:

Es ist ein Widerspruch an sich, dass Gepäck von Reisenden durchleuchtet und kontrolliert wird, in der gleichen Maschine aber Fracht transportiert wird, deren Sicherheit nicht ausreichend überprüft ist.

Deshalb soll es zukünftig Kontrollen geben, die sich an einer Risikobewertung orientieren (u.a. Flughafen, Transportgut usw.)

Problem:

Für die Durchführung von Gepäckkontrollen bedarf es einer dafür geeigneten Kontrolltechnik. Das Know-how dafür hat sich die Bundespolizei erarbeitet. Bei der Beschaffung der Geräte will das Bundesfinanzministerium jedoch (mit)-entscheiden, welche Technik sinnvoll ist. Das entspricht nicht der Aufgabenstellung eines Finanzministeriums, das die Gelder für notwendige Technik zur Verfügung stellen soll. Über die notwendige Technik entscheiden die Sicherheitsbehörden.

Gegenüber der GdP-Fraktion hat der Abteilungsleiter erklärt, dass das BMI die Aufgabenübernahme ablehnt, wenn die notwendige Technik für die Aufgabenerfüllung nicht beschafft wird.

Für die GdP-Fraktion sind drei Punkte entscheidend:

–         Die Aufgabenübernahme darf nicht zu einer Arbeitsverdichtung führen

–         Die Organisationsänderung muss durch den BHPR begleitet werden. Wir fordern die Beteiligung ein

–         Die vorhandenen und zur Bewirtschaftung freigegebenen Stellen sind sofort zu befördern

 

2       Beendigung des 4. Schrittes Personalkonzept

Der BHPR hat in seiner Januar-Sitzung erklärt, dass der 4. Schritt der personellen Umsetzung der Neuorganisation abgeschlossen werden kann. Damit ist die personelle Umsetzung der Neuorganisation aus Sicht des BHPR abgeschlossen.

Dies hat der BHPR der Abteilung unter Berücksichtigung folgender Punkte so mitgeteilt.

Dabei handelt es sich um:

1)     betriebsbedingten Kündigungsschutz für die Tarifbeschäftigten

2)     soziale Ausgleichsmaßnahmen

3)     die Arbeitsplätze bei den Bußgeldstellen

4)     die Einrichtung von Telearbeitsplätzen

5)     die Rücknahme der Priorisierung bei der personellen Auffüllung der Dienststellen

6)     keine Zwangsversetzungen

7)     offene Nachgangsentscheidungen als Folge gerichtlicher Verfügungen werden im Sinne des sozialen Ausgleichsgedankens abgewickelt

8)     Festlegung eines Stichtages für die Rückkehr zur normalen Personalverwirtschaft

In der Februarsitzung des BHPR erläutert die Abteilungsleitung, dass der Abschluss noch nicht erklärt werden kann. Die Abteilungsleitung möchte noch geregelt wissen, wie mit Mitarbeitern umgegangen wird, die bisher nicht versetzungsfähig waren. Diese Regelung hätte auch eine Binnenwirkung, um den versetzten Beamten zu signalisieren, dass sie sich richtig verhalten hätten. Erst dann könnte man den personellen Abschluss der Umorganisation  erklären.

3       Alarmeinheiten der Bundespolizei

Der BHPR zeigte dem Abteilungsleiter die Zusammenhänge und Folgen durch den zunehmenden Aufruf von Alarmeinheiten in der Bundespolizei auf. Herr Hammerl wurde darauf hingewiesen, dass Alarmeinheiten nur für den Fall aufgerufen, gebildet und eingesetzt werden, wenn Polizeialarm ausgelöst wurde.

In der Bundespolizei ist allerdings der Ausnahmezustand zum Regelzustand geworden.

Das Bundespolizeipräsidium hat inzwischen dem Bezirkspersonalrat eine Richtlinie zur Aufstellung von Alarmeinheiten im Rahmen der Beteiligung zugeleitet und will damit das „Provisorium“ Alarmeinheiten in der Bundespolizei hoffähig machen.

Herr Hammerl wurde auf die Personalbemessung der Einzeldienstorganisation hingewiesen, da diese ja die Bildung und den Einsatz von Alarmeinheiten nicht vorsieht.

Der Aufruf von Alarmeinheiten bedeutet gleichzeitig Personalfehl für die Organisation in der Tagesaufgabe und ist mit der Umstellung der Dienstpläne auf 12 Stunden-Dienste verbunden. Damit werden die Belastungsindikatoren in der Organisation weiter gesteigert.

Angesprochen wurden auch die Ausstattungs-, die Ausrüstungs- sowie die Aus- und Fortbildungsfragen.

Grundlegend ist zu prüfen, wo der Mangel in der Organisation liegt – möglicherweise Personalfehl an anderer Stelle u.a. – bevor eine solche Richtlinie in Kraft treten kann.

Herr Hammerl erklärte dazu, dass er den Vortrag des BHPR nachvollziehen kann. Die Verantwortlichen im BPOLP, in den BPOLDèn und im BMI sollten erst eine AG einrichten, in der alle Problemfelder zu prüfen seien, bevor eine Entscheidung über die Aufstellung von Alarmeinheiten getroffen werden kann.

Er will die beim BPR liegende Richtlinie stoppen und sieht darüber hinaus seinerseits keinen Raum für den Einsatz von Alarmeinheiten, da die Organisation ja bereits mit MKÜ und Bereitschaftspolizei über die entsprechenden mobilen Kräfte verfügt.

Der Abteilungsleiter argumentierte insbesondere mit dem Arbeitsschutz. Die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Polizeibeamten ist mit einer schlechten Ausstattung und einer schlechten Vorbereitung der Polzisten nicht zu bewältigen.

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