GdP-Info KG Kassel: Die Vorsorgevollmacht

Im Rahmen unserer Schulung der Vertrauensleute der GdP-Kreisgruppe Kassel, referierte unserer Seniorenbeauftragter Reinhold Schuch auch über das Thema „Vorsorgevollmacht“.

Er appellierte an die anwesenden GdP-Vertrauensleute, sich diesem Thema unbedingt anzunehmen und auch die Kolleginnen und Kollegen, sowie die Angehörigen zu sensibilisieren. Die Erfahrungswerte seiner Arbeit in der Seniorengruppe hat gezeigt, dass dieses wichtige Thema bei der Mehrheit unserer Kolleginnen und Kollegen nicht auf der aktuellen Agenda steht.

Dass es aber ein wichtiges Thema ist und warum sich jeder von uns gleich jetzt die paar Minuten Zeit dafür nehmen sollte, könnt ihr hier nachlesen.

Ganz unten findet ihr dann auch einen Link, wo ihr eure Vorsorgevollmacht in knapp 15 Minuten erstellen könnt!

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern.

Was kann ich mit einer Vorsorgevollmacht regeln?

Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, den Einzug in ein Pflegeheim, finanzielle Angelegenheiten (beachten Sie, dass viele Banken eigene Konto-/Depotvollmachten verlangen) oder andere Bereiche beziehen. Auch persönliche Wünsche können formuliert werden – etwa, welche Dinge Sie unbedingt ins Heim mitnehmen wollen. Wenn darin Angelegenheiten der Gesundheit geklärt werden sollen, muss sie für den Bevollmächtigten ausdrücklich die Befugnis enthalten, in ärztliche Maßnahmen einzuwilligen oder sie zu untersagen. Ähnliches gilt für eine Vollmacht in Angelegenheiten des Aufenthalts: Sie sollte dem Bevollmächtigten das Recht geben, dass er für Sie über die Unterbringung in einem Heim entscheiden darf.

Wozu brauche ich eine Vollmacht? Kann nicht meine Familie entscheiden?

Wichtig ist, nicht nur ältere Menschen sollten eine Vorsorgevollmacht haben! Jeden von uns kann es zu jeder Zeit treffen. Ehepartner oder Kinder können nicht automatisch für Sie entscheiden. Ohne die Beauftragung durch eine Vollmacht oder den Beschluss der Rechtlichen Betreuung geht das nicht. Fehlt dies und es kommt zur Situation, in der Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, wird das Amtsgericht einen rechtlichen Betreuer einsetzen – entweder aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden. Hier kann es dann auch schon mal dazu kommen, dass die hierbei anfallenden Kosten des bestellten Betreuers, das vorhandene Vermögen erheblich reduzieren oder gar ganz verschlingen kann.

Wonach soll ich den Bevollmächtigten auswählen?

Sie sollten eine Person wählen, der Sie vertrauen: Jemand, der Sie gut kennt, von dem Sie wissen, dass er sich gut informiert. Jemand, der kooperativ und durchsetzungsfähig ist, und der es schafft, eine Entscheidung für Sie und nicht für sich selbst zu treffen. Der Bevollmächtigte entscheidet je nach Auftrag über finanzielle Dinge, die Heimunterbringung oder bei gesundheitlichen Fragen wie einer Operation. Dazu ist es wichtig, dass er oder sie erreichbar und vor Ort ist und regelmäßig Kontakt zu Ihnen, den Ärzten, dem Heim oder den Banken hat. Am besten teilen Sie die Vollmachten für verschiedene Bereiche nicht auf mehrere Personen auf, sondern benennen eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Verhinderungsfall.

Muss ich mit der Vollmacht zum Notar, und brauche ich Zeugen?

Es reicht aus, diese Vorsorgevollmacht auszudrucken und zu unterschreiben und an einem Ort zuhause oder in einem Bankschließfach zu deponieren und dem oder den Beauftragten zu unterrichten, wo ihr die Vorsorgevollmacht deponiert habt. Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu geben, sollte sie vom Notar beglaubigt oder beurkundet sein. Das ist nicht vorgeschrieben. Es ist aber aber juristisch erforderlich, wenn sie zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll.
Die Vorsorgevollmacht sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob die Aussagen weiter gültig sind. Wenn ja, sollten Sie dies durch Ihre Unterschrift mit aktuellem Datum bestätigen.

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, ist auch recht schnell erledigt. Hier empfiehlt unser Seniorenbeauftragter Reinhold Schuch folgenden Link:

Das geht dort recht schnell und ist in max. 20 Minuten erledigt und auch ausdruckbar. Kosten hierfür entstehen euch nicht, wenn ihr zum Abschluss den Button „Ich möchte die, Plattform kostenlos nutzen“ klickt.

 

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