Die GdP-Kampagne “Klaut uns nicht unsere Zeit!” und die seit Monaten durch die GdP und den DGB gesandten Protestschreiben an den Bundesinnenminister und Fachpolitiker zeigen Wirkung beim Bundesinnenministerium.
Euer Einsatz lohnt sich, Kolleginnen und Kollegen!
Die Dienstrechtsabteilung schreibt aktuell der GdP am 12. November 2013 unter “Bezug auf Ihre gegenüber den Fachreferaten D 2 und D 3 erfolgten schriftlichen Stellungnahmen sowie auf Ihre teilweise direkt an den Herrn
Bundesminister des lnnern gerichteten Schreiben (GdP vom 22.7. 2013 und 21.8.2013, BHPR vom 23.07.2013 und 22.8.2013, DGB vom 2.9.2013, ver.di vom 18.9.2013…)”, dass “aktuell auch geprüft [wird], ob die geltenden Pausenregelungen für die operativen Vollzugsbereiche durchgehend sachgerecht sind oder ob zu Neubewertungen der bestehenden Rechtslage Veranlassung besteht.”
Die Tendenz geht nach unseren Informationen in die Richtung, für die operativen Bereiche der Bundespolizei eine dem Zoll ähnliche Ausnahmeregelung nach § 5 Abs. 4 AZV zu erreichen.
Nach Auskunft des Abteilungsleiters Bundespolizei im BMI, Franz-Josef Hammerl, im gemeinsamen Gespräch mit dem Bundespolizei-Hauptpersonalrat, soll spätestens zur Dezember-Sitzung der Personalvertreter eine Lösung auf dem Tisch liegen.
Bereits in den Stellungnahmeverfahren (nachlesbar auf dieser Webseite) und vor allem in den Anhörungsgesprächen mit dem BMI hat die GdP vehement gegen die Anrechnung von “Pausen unter Bereithaltung” als Ruhepausen argumentiert, der BHPR-Vorsitzende Sven Hüber übersandte dem BMI zudem eine mit dem GdP-Justiziariat erarbeitete Rechtsexpertise zur Pausenfrage.
Die GdP freut sich auch darüber, dass sich der gewerkschaftliche Mitbewerber aus dem Bereich des Beamtenbundes zwar erst Monate nach den Schreiben des GdP-Bundesvorstandes und des DGB und auch erst eine Woche nach der letzten Verhandlungsrunde mit dem BMI am 8. Oktober 2013 entschloss, sich ebenfalls den Protesten der DGB-Gewerkschafter beim Bundesinnenminister per Brief anzuschließen, aber: immerhin.