Mit Datum vom 20.01.2014 verfügte das Bundespolizeipräsidium, dass ab Februar 2014 durch Ruhestand freigewordene Planstellen des Polizeivollzugsdienstes durch das BPOLP zurückgezogen werden. Diese Entscheidung wurde im Monatsgespräch des Bezirkspersonalrates auf Einlassung der GdP-Fraktion nunmehr zu Gunsten der Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes modifiziert. Die Beförderung aus Ruhestandsdaten hat nichts mit der vorläufigen Haushaltsführung zu tun. Die Direktionen wurden zudem bereits über die Beförderungsmöglichkeiten aus Ruhestandsdaten und voraussichtlichen Hebungen im Haushaltsjahr 2014 umfassend informiert. Sofern Planstellen aus Ruhestandsdaten nicht im Rahmen des Binnenausgleiches für eine Verlagerung zu einer anderen Bundespolizeibehörde vorgesehen sind, können diese (auch aus 2014!) für Beförderungen genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Beförderung derjenigen, die in Kürze in den sogenannten “Altersstrafraum” eintreten.
Auch für Verwaltungsbeamtinnen und -beamte vor dem “Altersstrafraum” wurde zugesagt, dass alle Dienststellen eine rechtzeitige Beförderung im Auge haben. Notwendige Planstellen sind hier jedoch über das BPOLP abzufragen, da ggf. behördenübergreifend reagiert werden muss.
Grundsätzlich sagte das BPOLP also zu, dass kein Beamter und keine Beamtin aufgrund des noch nicht in Kraft getretenen Haushaltsgesetzes bzw. später dessen Umsetzung befürchten muss, dass die Ruhegehaltsfähigkeit der zuletzt erreichten Besoldungsgruppe nicht erfüllt wird.