Alimentation bei drei oder mehr Kinder

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachgefragt zum DNeuG wird u.a. die Regelung zur Alimentation bei drei und mehr Kindern. Hier sind auch etliche Rechtsschutzanträge anhängig.
Im DNeuG, § 74 BBesG (s. Anlage) ist festgelegt, dass der Familienzuschlag für dritte und weitere Kinder um 50 € erhöht wird, dieser Betrag wird dynamisiert und ab 1.1.2007 rückwirkend gezahlt. Die Nachzahlung wird voraussichtlich im April/Mai 2009 erfolgen (so nachzulesen in „Änderung bei Besoldung und Versorgung im Jahr 2009“, BMI Dezember 2008).

Da das BVerwG entschieden hatte, dass solche Ansprüche haushaltsnah geltend gemacht werden müssen, um erfolgreich zu sein (Az. 2 C 16.07 und 2 C 21.07 v. 13.11.08), bitten wir um Beachtung, dass Ansprüche aus 2007 und 2008 nicht bestehen, da eine entsprechende Nachzahlung erfolgt und Ansprüche aus 2006 jetzt nicht mehr haushaltsnah geltend gemacht werden können.

Hier der Gesetzestext:

74_bbesg.pdf

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