Verwaltungsgericht: Dienstunfall anerkannt nach Tinnitus in Schießanlage
Erleidet ein Beamter während einer dienstlichen Schießübung, bei der die vorgeschriebenen Ohrschützer ordnungsgemäß getragen werden, einen Tinnitus und meldet dies sofort, reicht es nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Frankfurt a.M. für die Anerkennung eines Dienstunfalls aus, dass der beweispflichtige Beamte nachweisen kann, dass die weiterlesenVerwaltungsgericht: Dienstunfall anerkannt nach Tinnitus in Schießanlage