Rechtzeitig vor den Beratungen über den Personalhaushalt und den Sachhaushalt der Bundespolizei für das Jahr 2013 hat sich die Gewerkschaft der Polizei Bezirk Bundespolizei mit den Überlegungen der Dienststelle befasst und die nachfolgenden Forderungen aufgestellt:
Zum Personalhaushalt der Bundespolizei
Der Personalhaushalt der Bundespolizei sieht im Bereich der Beamtinnen und Beamten (Polizei– und Verwaltungsbeamte) ab dem Haushalt 2010 bis 2014 eine Stellenkürzung von 0,4% (820 Stellen gesamt), sowie im Bereich der tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Stellenkürzung von 1,5% jährlich vor.
Die Streichung von Stellen im Polizeivollzugsbereich wird damit begründet, dass dadurch die im Jahr 2005 beschlossene weitere Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamten des Bundes von 40 auf 41 Stunden auszugleichen sei.
Bereits im Jahr 2006 war aber durch die damalige Bundesregierung festgestellt worden, dass eine Stellenreduzierung als Folge der Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bei der Bundespolizei nicht geboten sei. Als Grund dafür wurde bereits damals durch die Bundesregierung aufgeführt, die zukünftigen Arbeitsstunden seien durch die inzwischen aufgewachsenen Aufgaben der Bundespolizei zwingend erforderlich.
Inzwischen sind die Aufgaben und der Aufgabenumfang der Bundespolizei weiter deutlich gestiegen.
Hier verweisen wir auf die Wissenschaftlichen Studien von Frau Prof. Beerlage, Magdeburg und Prof. Strohmeier Chemnitz.
Die Stellenstreichungen im Bereich der Verwaltung der Bundespolizei wirken sich inzwischen in nahezu gleicher Weise wie die Streichung von Planstellen des Polizeivollzugsbereiches direkt auf die Innere Sicherheit aus.
Grund dafür ist, dass die inzwischen seit 1993 anhaltende Stellenstreichung in der Verwaltung der Bundespolizei zur Streichung von 2.103 Stellen geführt hat, ohne dass es ernsthafte Aufgabenreduzierungen gegeben hätte. Die Folge ist extreme Arbeitsüberlastung und -verdichtung mit überstarker Burn-out-Quote und hohem Krankenstand.
Bereits in den zurückliegenden Jahren konnte diese Streichung nur durch den Einsatz von PolizeivollzugsbeamtInnen in der Verwaltung kompensiert werden. Der Bezirkspersonalrat schließt sich ausschließlich der Forderung des Bundespolizeipräsidiums, die Bundespolizei aus der jährlichen Stellenkürzung heraus zu nehmen, an.
Die fortgeschriebene Stellenstreichung im Verwaltungsbereich der Bundespolizei stellt damit eine direkte, zusätzliche Reduzierung der polizeilichen Einsatzstärke der Bundespolizei dar.
Folge dieser Entwicklung ist bereits heute eine durch die Hochschule Magdeburg – Stendal sowie der Prof. Strohmeier Studie von 2011 gemessene extreme Überlastung der Beschäftigten der Bundespolizei.
In der sogenannten „Beerlage – Studie“ ( nach Frau Prof. Beerlage, Magdeburg ) wurde bereits für das Jahr 2008 eine Burnout – Rate von 25 % der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten festgestellt. Es spricht vieles dafür, dass diese Überlastungssituation inzwischen noch angestiegen ist und verstärkt auch zu tatsächlichen Erkrankungen führt.
Die Krankenrate der Bundespolizei im Jahr 2010 war jedenfalls enorm hoch (Tendenz 2011 prognostisch weiter steigend siehe Anlage 4) und damit ein gemessener Anhalt, dass sich die ständigen Überlastungen zu Erkrankungen weiterentwickelt haben.
Sollte diese Entwicklung nicht durchbrochen werden, muss mit einer weiter ansteigenden Spirale von Überlastung und daraus folgender Erkrankungen gerechnet werden.
Die Stellenstreichungen 2012 sind daher sowohl aus Gründen der Inneren Sicherheit als auch aus Fürsorgegründen für die bereits heute überlasteten Beschäftigten der Bundespolizei vollkommen inakzeptabel. Der Bezirkspersonalrat fordert daher die wöchentliche Arbeitszeit von derzeit 41 Stunden für die Beamten in der Bundespolizei auf den Stand der Tarifbeschäftigten in der Bundespolizei abzusenken. Dies wäre ein erster Schritt der Überbelastung in der Bundespolizei entgegen zu treten.
Zudem hat die Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 05.07.2010 ergeben, dass die Bundespolizei mit einer extremen personellen Unterdeckung arbeitet; bereits 2011 sind 2,5 Millionen Mann-Einsatz-Stunden nicht abgedeckt und müssen von den vorhandenen Mitarbeitern mit abgetragen werden. Diese „Schere“ zwischen Aufgabenfülle und Personal darf nicht noch weiter geöffnet werden.
Im Haushalt 2012 wurde die Rückübertragung der Grenzpolizeilichen Aufgaben im Küstenbereich des Landes Bremen zum 01.01.2012 (49 PVB zusätzlich) weder im Plan-/Stellenhaushalt und materiellen Bereich berücksichtigt. Daher fordert der Bezirkspersonalrat in der Haushaltsaufstellung 2013 diese Planstellen einzustellen.
Die für die neuen Aufgaben der Elektronischen Kriminalaktenführung sowie für die zentrale Bearbeitungsstelle für Fahrgelddelikte siehe Forderung zum Haushalt 2012 wurden nicht berücksichtigt. Für die Haushaltsaufstellung 2013 wird sie erneut beantragt.
Im Haushaltsjahr 2011 wurde mit Genehmigung des Bundesministerium des Innern zusätzliche Dienstposten in der Bundespolizei eingerichtet, ohne das die im Plan-/ Stellenhaushalt 2012 berücksichtigt werden konnten. Wir bitten daher, diese für die Haushaltaufstellung 2013 zu berücksichtigen.
Nach der statistischen Erhebung scheiden bis zum Jahre 2020 9.800 Polizeibeamten aus der Bundespolizei aus. Die Erhöhung der Einstellungen für die Jahre 2012 ( 800 ) 2013 (800) und für 2014 (850) reichen aus Sicht des Bezirkspersonalrat nicht aus, den derzeitigen Personalstand in der Bundespolizei in einer gesunden Struktur aufrecht zu halten. Allein die Aufgaben durch den Ausbau/Neubau der großen Flughäfen Berlin, Frankfurt und München fordert im größeren Umfang zusätzliches Personal bereits in 2012 und 2013. Um eine weitere Unterdeckung in der Bundespolizei zu verhindern, müssen die Einstellungszahlen erhöht werden.
Personalhaushalt – Stellenstruktur
Im Haushalt 2012 wurde der Bundespolizei unter dem Titel 42201:
32 878,0 Planstellen zur Verfügung gestellt, davon waren zum 01.06.2011 32 656 besetzt.
Die Differenz beträgt 222 an nicht besetzten Stellen.
Im Haushalt 2012 wurde der Bundespolizei unter dem Titel 42801
5 762,5 Haushaltsstellen zur Verfügung gestellt, davon waren zum 01.06.2011 5 621,0 besetzt.
Die Differenz beträgt 141,5 an nicht besetzten Stellen, diese gilt es dringend sofort nachzubesetzen.
Als Folge der bestehenden Planstellenobergrenzen , sowie die ausstehende Dienstpostenbewertung werden derzeit mehr als 10.055 Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamte aus den Besoldungsgruppen A 7 bzw. A 8 bezahlt.
Das führt dazu, dass inzwischen bei der Bundespolizei zunehmend Polizeibeamte nach mehr als 40 Dienstjahren mit der Besoldung A 8 2011in Pension geschickt wurden, obwohl sie über ausgezeichnete Leistungen und Beurteilungen verfügen. Im mittleren Dienst gibt es aufgrund der demografischen Situation kaum noch Möglichkeiten, befördert zu werden. Diese Entwicklung wird sich dramatisch weiter verstärken, wenn nicht besondere Maßnahmen ergriffen werden.
Daher ist es dringend notwendig die derzeitige Planstellenobergrenze für den mittleren Polizeivollzugdienst von derzeit 50% A 7 und A 8 und 50% A9 zu ändern.
Um den sogenannten „ Obermeisterbauch in der Bundespolizei “ bereinigen zu können muss die Planstellenobergrenze auf 30% A 7 und A 8 und 70% A9 dringend geändert werden.
Des Weiteren hat der Bundesinnenminister Dr. Friederich im Januar 2012 entschieden, 1820 Dienstposten der Bewertungsebene A 7/8 nach A 7/9 im ersten Schritt zu heben. Zumindest wurde hier ein teil der noch ausstehenden Dienstpostenhebungen in der Bundespolizei vollzogen.
Die Gewerkschaft der Polizei fordert, zum Abbau des sogenannten Polizeiobermeisterbauches bei der Bundespolizei im Haushalt 2013 2.000 Planstellenhebungen von A 8 nach A 9 und anteilsweise nach A 9 m Z vorzunehmen.
Die vom Haushaltsgesetzgeber festgelegte Planstellenobergrenze im gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei ist derzeit noch nicht ausgeschöpft. Der jährliche kleiner Zuwachs aufgrund des Attraktivitätsprogramms in der Bundespolizei läuft im Jahr 2013 aus. Es ist auch hier dringend Notwendig die noch ausstehenden Plan-/Stellenhebungen auf der Basis der Planstellenobergrenze des gehobenen Dienstes in den Haushalt 2013 einzustellen.
Der Anteil des höheren Dienstes in der der Bundespolizei liegt derzeit bei 1%. Um die an den Höheren Dienst gestellten Anforderungen in der Bundespolizei national und international gerecht zu werden und im vergleich zu den Polizeien der Länder ist es zwingend geboten den Anteil auf 2% zu er Höhen und die notwendigen Plan-/Stellenhebungen im Haushalt 2013 einzustellen.
Verwaltungsbeamte
Seit 1993 wurden bereits 2.103 Stellen in der Verwaltung gestrichen. Derzeit verfügt die Bundespolizei über ca.250 eingerichtete Dienstposten für VerwaltungsbeamtInnen, für die keine Planstellen und in der Folge auch keine VerwaltungsbeamtInnen vorhanden sind.
Gleichzeitig werden zunehmend PolizeibeamtInnen der Bundespolizei, die polizeidienstunfähig geworden sind, durch Laufbahnwechsel dem Verwaltungsbereich zugeordnet.
Durch die Stellenkürzungen und durch den Seiteneinstieg von Laufbahnwechslern gibt es nur noch ganz geringe Beförderungsmöglichkeiten in der Verwaltung der Bundespolizei. Besonders gravierend ist die Situation dabei im mittleren Dienst der Verwaltung. Auch bei anhaltenden Spitzenleistungen sind dort so gut wie keine Beförderungen möglich. Damit wird dem Leistungsprinzip und dem erforderlichen Maß an Anerkennung von guter Arbeit in keiner Weise Rechnung getragen.
Die derzeit gültigen unterschiedlichen Planstellenobergrenzen in den Direktionen zu der Bundesoberbehörde Präsidium trägt einen Maßgeblichen teil dazu bei.
Besonders in Ballungsräumen unseres Landes wandern daher Menschen aus dieser Personengruppe verstärkt zu anderen, öffentlichen Körperschaften ab.
Handeln in der Sache ist dringend geboten, eine einheitliche Planstellenobergrenze auf der Basis der Bundesoberbehörde einzuführen und die Plan-/Stellenhebungen bis zur Planstellenobergrenze im Haushalt 2013 einzustellen.
Beförderungen sind das erstrangige Mittel, dem Leistungsprinzip Rechnung zu tragen. Es wird daher vorgeschlagen, die ohnehin aus den Personalmitteln erwirtschafteten Haushaltsmittel für Leistungsprämien der Beamten auf null zu setzen und dafür für Planstellenaufschichtungen einzusetzen, um durch so geschaffene Beförderungsmöglichkeiten eine echte Leistungshonorierung zu bewirken.
In der Mitarbeiterschaft besteht darüber hohes Einvernehmen.
Zum Sachhaushalt 2013 halten wir alle, zum Haushalt 2012 bereits erhobenen aber nicht umgesetzten Forderungen weiter für dringend geboten. Sie müssen im Haushalt 2013 umgesetzt werden.
Unsere Forderungen für den Sachhaushalt 2013:
514 01 Verbrauchsmittel und Haltung von Fahrzeugen
Mit dem Wegfall der stationären Grenzkontrollen und dem Übergang zur mobilen „Fahndungspolizei“, der Reduzierung der Inspektionen und durch die Übernahme der grenzpolizeilichen Aufgaben an der Grenze zur Republik Österreich kommt es zu flächenmäßig größeren Zuständigkeitsbereichen, die intensiver als bisher zu bestreifen sind. Weiterhin belastend kommt die Teuerung bei den Energiekosten hinzu. Insgesamt sind ein kontinuierlicher Mehrbedarf an Fahrzeugen und eine Kostensteigerung wegen der erhöhten Kraftstoffpreise feststellbar.
Seit 2006 wird für die Haltung von Landfahrzeugen eine Summe von 20,3 Mio. Euro angesetzt. In diesem Haushaltsentwurf sind lediglich 19,2 Mio. Euro vorgesehen. Diese Ansätze waren bereits in der Vergangenheit zu gering und müssen zwangsläufig zu angeordneten Spritlimitierung führen, was den polizeitaktischen Bedürfnissen keinesfalls entspricht.
Wegen der Unterfinanzierung sind notwendige Anschaffungen im Bereich der Dienst- und Schutzbekleidung, wie z.B. dem „aktive Gehörschutz“ zur Verhütung von Ohrenschäden bei Einsätzen (Knalltrauma etc. insbesondere bei Fußballeinsätzen) und die erforderliche Ersatzbeschaffung für Schutzwesten nur zu einem geringen Teil eingebaut.
Die zunehmende Gewalt gegen Polizisten ist mittlerweile unbestritten und auch dem Parlament bekannt (vgl. BT- Drucksache 17/641). Im Jahresbericht 2009 der Bundespolizei zu Angriffen auf Bundespolizeibeamte kam es gegenüber dem Vorjahr zu 130% mehr Verletzungen. Deshalb müssen die notwendigen Haushaltsmittel zur Beschaffung dieser Schutzausstattung dringend bereitgestellt werden.
811 01 Erwerb von Fahrzeugen
Im Verhältnis zur Gesamtzahl von ca. 6.500 Landfahrzeugen bei der Bundespolizei fiel die Neubeschaffung in den letzten Jahren sehr verhalten aus. Mit der Beschaffungssumme von 13.9 Mio. für das Jahr 2012, was einer Neubeschaffung von 243 Kraftfahrzeugen gleichkommt, kann aus unserer Sicht nur ein geringer Teil der notwendigen Ersatzbeschaffung erfolgen. Dies führt in der Konsequenz zu einer Überalterung des Fuhrparks, was für die Zukunft drastisch steigende Ersatzbeschaffungskosten erwarten lässt.
Steigende Kilometerlaufleistung führen in diesem Zusammenhang zu einem überproportionalen Unterhaltungsaufwand und verschärfen die Brisanz beim Titel 514 01 – 01. Außerdem wird durch die Verschleißerscheinungen bei den Sitzen der Gesundheitszustand der Kolleginnen und Kollegen enorm belastet.
527 01 Dienstreisen
In den Erläuterungen wurde dargestellt, dass sich 2009 Mehrbelastungen u.a. durch den NATO-Gipfel und aus der BAO Norwegen ergaben. Hier lag die Differenz zwischen Soll und tatsächlichem Ist bei einem Minusbetrag von knapp 10 Mio. €. Für 2012 wurden keine Erhöhungen vorgesehen.
Wir sehen u. a. mit den Einsatzanlässen zu der Biathlon WM, der Fußball-EM der Herren und den Olympischen Spielen in London dem schon jetzt einen deutlich erhöhten Kostenbedarf.
712 01 – 041 Baumaßnahmen von mehr als 1.000.000 €
Verbunden mit der Neuorganisation werden die Ballungszentren der Republik für eine Vielzahl unserer Kolleginnen und Kollegen zur dienstlichen Heimat. Hohe Mietkosten der Großstädte, familiäre Bindung und Verpflichtungen sowie die Unverkäuflichkeit ihrer Immobilien zwingen viele unserer Kolleginnen und Kollegen zum Pendeln. Mehr als die Hälfte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ballungsräumen sind heute bereits Fernpendler, die sich einen Umzug in die Ballungsräume schlichtweg nicht leisten können. In Zeiten, wo eine Heimfahrt nicht lohnt oder möglich ist, sind sie auf eine Bleibe angewiesen. Die Fürsorgepflicht und soziale Verantwortung der Bundespolizei erfordert daher Schaffung von Polizei-Wohnheimen. Vor allem in München muss das bereits geplante und ehemals im Haushalt eingestellte Polizeiwohnheim nunmehr in Angriff genommen und die dafür erforderlichen Mittel wieder bereitgestellt werden.
Das Aus – und Fortbildungszentrum in Heimerzheim ist in seinem baulichem Zustand ebenfalls vollkommen veraltet, muss dringend modernisiert und dem baulichen Erfordernissen der heutigen Zeit angepasst werden.
Darüber hinaus sind eine Reihe weiterer Dienststellen und Einrichtungen der Bundespolizei den polizeifachlichen und baulichen Anforderungen und Notwendigkeiten anzupassen. Die Notwendigkeiten dafür sind in der Bundespolizei insgesamt bekannt.
511 55 – Informationstechnik
Wie auch in der Anhörung am 05.07.2010 festgestellt wurde, sind die Ausstattung und der technische Standard der IT-Technik der Bundespolizei deren gegenwärtige „Achillesferse“. Die parlamentarisch festgestellten Arbeitsbehinderungen der Polizeiarbeit sind nicht zuletzt auf die chronische Unterdeckung des IT-Titels seit 2005 zurückzuführen und müssen beendet werden. Allein die erforderlichen Pflege- und Wartungsarbeiten entsprechen 80% des gegenwärtigen Ansatzes der TG 55; erforderliche Neuinvestitionen und damit eine Verbesserung des beklagenswerten Zustandes im IT-Bereich sind damit kaum zu leisten. Eine Haushaltsaufstockung ist dringend geboten. Für den Bereich der IT – Sicherheit sind ebenfalls dringend mehr Haushaltsmittel erforderlich.
812 01 – Erwerb von Geräten, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen.
Die beabsichtigte Beschaffung von Körperschutzausstattung (KSA) als bloße „Poolausstattung“ zunächst je Dienstgruppe je Inspektion ist völlig unzureichend und beendet die extreme Gefährdung der eingesetzten Polizeibeamten nicht; sie ist zudem in hohem Maße unhygienisch.
Mehr als 74 Prozent aller Angriffe auf Polizeibeamte mit der entsprechenden Verletzungsquote erfolgen im einzeldienstlichen/bahnpolizeilichen Bereich. Erforderlich ist daher eine Mann-Ausstattung für jeden Polizeibeamten. Selbst bei einem permanenten „Durchtauschen“ der KSA von Schicht zu Schicht wären nicht ausreichend Exemplare vorhanden und können auch nicht angesichts von extremen Entfernungen zwischen den Inspektions- und Reviersitzen zügig vor Ort gebracht werden.
Zudem ist Körperschutzausstattung zur Entfaltung ihrer Schutzwirkung an den jeweiligen Körper anzupassen, was bei Poolbildungen ausgeschlossen ist.
Geradezu eklig ist die Planung, durchgeschwitzte KSA von Mann zu Mann übergeben zu sollen; es gibt keine ausreichenden Möglichkeiten der Desinfektion oder Reinigung vor Ort.
Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Mann-Ausstattung ist daher unumgänglich.