Das Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung wurde heute im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2011, Teil I, Nr. 69, S. 2842) veröffentlicht und tritt am 01.01.2012 in Kraft!
Wir gehen davon aus, dass die monatliche Einkommenserhöhung von 2,44 % mit dem Februargehalt nachgezahlt wird.