– GdP-Scheckkartentipp –
“Einleitung eines Disziplinarverfahrens”
Wichtigster Verhaltensgrundsatz bei der Einleitung eines Disziplinarverfahrens ist, dass der Beamte sich umgehend mit dem Bevollmächtigten (ehemals Disziplinarverteidiger) seiner GdP-Kreisgruppe in Verbindung setzt, bevor er eine Aussage tätigt. Den Namen des Bevollmächtigten der GdP erfahrt Ihr bei Eurer GdP-Kreisgruppe. Es ist nicht zulässig, unmittelbar nach der Aushändigung der Einleitungsverfügung eine Vernehmung durchzuführen. Nach § 20 Abs. 2 BDG wird dem Beamten/der Beamtin für die Abgabe einer schriftlichen Äußerung eine Frist von einem Monat, und für die Abgabe der Erklärung, sich mündlich äußern zu wollen, eine Frist von zwei Wochen gesetzt.
Die Anhörung ist innerhalb von 3 Wochen nach Eingang der Erklärung durchzuführen. Die vorhandene Zeit sollte für das Absprechen des weiteren Vorgehens zwischen dem Bevollmächtigten und dem Beamten/der Beamtin genutzt werden.
Wird eine Vernehmung (erste Anhörung) durchgeführt, so hat der Beamte/die Beamtin die Pflicht, Aussagen zu seiner/ihrer Person zu machen. Zur Sache selber muß er/sie nicht aussagen.
Es ist oft ratsam, mit dem Bevollmächtigten die Form der schriftlichen Aussage zu wählen, bzw. auf Fragen des Ermittlungsführers schriftlich zu antworten. Ist der Betroffene zur Aussage bereit, muss er die Wahrheit sagen. Unrichtige Angaben können weitere disziplinarische Schritte nach sich ziehen.
In einem Disziplinarverfahren hat der Beamte/die Beamtin keine Verpflichtung zu den Vernehmungsterminen zu erscheinen. Allerdings wird das Verfahren dann ohne den Beamten/die Beamtin fortgeführt.
Im Gegensatz dazu haben Zeugen die Pflicht zum Erscheinen und auch die Pflicht zur Aussage in der Sache. Einzige Ausnahme ist, sich nicht selbst beschuldigen zu müssen. Über die weitere Vorgehensweise muß individuell entschieden werden.
Gute Tipps und die richtige Beratung erhalten GdP-Mitglieder bei den geschulten Bevollmächtigten der Gewerkschaft der Polizei.
Copyright: Wilfried Spurzem
GdP – Bezirksgruppe Bundespolizei West
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