Pensionen sind nicht anstatbar!

Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke hat in einer Presseerklärung klargestellt, dass die Pensionen der Beamtinnen und Beamten auch angesichts der aktuellen Diskussion über eine zukünftige Ausweitung der gesetzlichen Rentenversicherung auf zusätzliche Gruppen nicht antastbar sind und eine Beitragspflicht in die Rentenkassen für die GdP auch künftig nicht in Frage kommt.

Auch Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bezirks Bundespolizei | Zoll, erinnert vorsorglich daran, dass sich bereits 2018 der Bundeskongress der GdP (Antrag D032) und 2022 auch der Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (Antrag B001) ganz klar und eindeutig gegen eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ausgesprochen haben.

Die Pressemeldung des GdP-Bundesvorsitzenden findet ihr hier.

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