Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit geraumer Zeit treten Probleme bei der Beantragung der „12-Euro-Aufwandsentschädigung anlässlich der Dienstverrichtung außerhalb des Dienstortes“ über das Fahrtenbuch im TMS auf, worauf beantragte Gelder bisher nicht ausgezahlt wurden.
Diesbezüglich wurden vermehrt – berechtigte – Beschwerden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den örtlichen Personalrat der BPOLI Kassel herangetragen.
Auf unsere Initiative wurde durch unser Mitglied im Gesamtpersonalrat der BPOLD Koblenz, Dirk Seim ein aktueller Sachstand bei der Reisekostenstelle in Fuldatal abgefragt.
Herr Schmidt von der Reisekostenstelle teilte mit, dass die Einführung des „elektronischen Fahrtenbuches“ zu einem erheblichen und personalintensiven Verwaltungsaufwand führte. Daher wurde eine externe Software-Firma beauftragt, ein entsprechendes Programm für die Beantragung der Aufwandsvergütung zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen.
Dieses nunmehr aufgespielte Programm funktioniert jedoch nicht bei der Beantragung der Aufwandsvergütungen in Nachtdiensten (Grund: Wechsel von zwei Tagen)!
Da das Gros des Personals der Reisekostenstelle derzeit mit Buchungen von Unterkünften für Einsatzkräfte anl. der Migrationslage absolut ausgelastet sind, muss die manuelle Bearbeitung der Anträge zur Aufwandsvergütung zunächst zurückgestellt werden.
Für den heutigen Nachmittag ist ein Termin zwischen der Reisekostenstelle und der Software-Firma anberaumt, bei der das Aufspielen eines „funktionsfähigen“ Updates für dieses Programm besprochen werden soll.
Die Reisekostenstelle bittet um Verständnis und versichert, dass die beantragten Gelder nicht „verloren“ gehen und schnellst möglich an die Mitarbeiter/-innen nachgezahlt werden.
Wir bleiben weiter an dem Thema dran und informieren euch, sobald es neue Erkenntnisse gibt.
Beste Grüße
Thomas Weichert