Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Winterzeit – d.h. die Zeit von Kälte und Dunkelheit – ist zumindest kalender mäßig beendet. Ist sie das aber auch für uns, die „Ruheständler“ und für unsere noch „aktiven“ Angehörigen der Bundespolizei? Die Zukunft wird es zeigen. Die Rentenempfänger werden mit rund 1,1% „Steigerung“ beglückt und können damit noch nicht einmal die Erhöhung der Pflegeversicherung und die Inflationsrate auffangen. Für den „Eckrentner“ mit ungefähr 1130 € bedeutet das ca. 13 € im Monat, das wird bestimmt zu einem wahren „Konsumrausch“ führen. Wie Hohn nehmen sich dem gegenüber die Erhöhung der Diäten im Bundestag und Worte einer ehemaligen Führungspersönlichkeit aus: „Wir werden die Leistungen des Staates kürzen, Opfer von jedem Einzelnen erwarten und Eigeninitiative fordern!“
Wir haben Jahrzehnte hart gearbeitet, haben nie Tausende von Wählern belogen und trotzdem wird das Realeinkommen immer weniger. Allein die Einnahmendifferenz aus der Mehrwertsteuer auf Grund der derzeitigen in die Höhe gepuschten Spritpreise sind ein Vielfaches der Rentenerhöhung. Danke für die großzügige Rentenerhöhung! Ob die vorgesehenen „Pflegestützpunkte“ mit 60 Millionen Euro Anschubfinanzierung in der Realität eine echte Verbesserung für die Pflegebedürftigen bringen oder nur neue „Verwaltungsstrukturen“ entstehen, muss die Zukunft zeigen. Ab 01.07.08 soll die Reform in Kraft treten.An der „Tariffront“ wurde hart gekämpft. Die konsequente Arbeit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort, durch ihre Entschlossenheit bei den Demonstrationen und Warnstreiks und durch harte Verhandlungsarbeit in den letzten Wochen und Tagen haben ein gutes Ergebnis gebracht. Das erreichte Ergebnis soll auch für den Beamtenbereich übernommen werden. Gespannt darf man sein, wie die Erhöhung der Versorgungsbezüge aussehen werden (s.a. nachfolgenden Beitrag).
Mit Inkrafttreten der Neuorganisation der Bundespolizei zum 01.03.08 begann auch für unsere GdP die Umstrukturierung. Die neuen Direktionsgruppen lösen die bisherigen Bezirksgruppen ab. Bis zum 01.07.08 sollen die Neugliederungsmaßnahmen abgeschlossen sein. Im Zuge dieser Umgliederungen werden auch neue Kreisgruppen entstehen, die vielleicht einen Wechsel in eine andere Kreisgruppe erforderlich machen können. Grundsätzlich bleibt aber, das jeder Mitglied in der Kreisgruppe werden kann, die ihm am „nächsten“ steht. Sobald die neue Struktur steht, wird eine entsprechende Veröffentlichung erfolgen. Die Strukturen der Personengruppen bleiben zunächst unverändert.
Hier nun noch drei Bitten:
– Grundsätzlich hat auch jedes Mitglied in der Freistellungsphase vor dem
„Ruhestand“ Anspruch auf die Senioreninfo.
– Immer wieder werden aber „Anspruchsberechtigte“ nicht im Verteiler berücksichtigt,
aus welchen Gründen auch immer.
– Wer also solche Kollegen kennt, bitte Name und Adresse weiter an den Vorstand
geben.
Für den Herbst 2009 ist der nächste Bezirksseniorendelegiertentag mit Neuwahlen angedacht/geplant. Aktive Senioren/Seniorinnen sind immer gesucht.
Über das eine oder andere Echo zu unserer Arbeit würde nicht nur ich mich freuen.
Glück auf!
Euer Elmar Lipsky
Spürbare Einkommensverbesserungen für aktive Arbeitnehmer und deren Auswirkungen auf die Renten- und Pensionsbezüge
Den ÖD-Gewerkschaften ist Ende März 2008 im Interesse ihrer Mitglieder in der sechsten Verhandlungsrunde mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen ein äußerst moderater Tarifabschluss gelungen. In der Folge wird der prozentuale Ansatz der Lohnrunde für die Jahre 2008 / 2009 von insgesamt 5,9 Prozent auch nicht ohne Auswirkung auf die zukünftige Höhe der Beamtenpensionen bleiben können.
Während bei den Rentnern Erhöhungen, so bestimmt es die Automatik der Rentenformeln, nur mit steigenden Nettolöhnen insgesamt in Deutschland möglich werden, richten sich grundsätzlich die Pensionserhöhungen nach dem Plus, welches für die aktiven Bundesbeamten der Bezügeanstieg (abzüglich Dämpfungsfaktor von 0,54 Prozentpunkten) jeweils ausmachen wird. Zumindest sieht die derzeitige Gesetzeslage diesen Folgeschritt so vor. Bekanntlich hat ja die Politik im Interesse von ca. 20 Millionen Rentnerinnen und Rentnern die Erhöhungen für das Jahr 2008 und 2009 bereits beschlossen. Demnach werden deren Altersbezüge ab jeweils 1. Juli 2008 um 1,1 % und im kommenden Jahr 2009 sogar um ca. 2 % ansteigen. Ob dabei mit der Rentenformel getrickst oder Wahlgeschenke versprochen werden, sollte den Rentnern kein Kopfzerbrechen bereiten. Wichtig ist, dass endlich auch bei den Rentnern der Kaufkraftverlust ein wenig ausgeglichen wird.
Die 170.000 pensionierten Bundesbeamten müssen jetzt noch darauf vertrauen, was der Gesetzgeber den aktiven Bundesbeamten aufgrund des guten Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst prozentual zukommen lässt. Die GdP geht von einer zeit- und inhaltsgleichen Übertragung des Tarifverhandlungsergebnisses auch auf den aktiven Beamtenbereich aus. Eine entsprechende Ankündigung hat der Bundesinnenminister Dr. Schäuble am Rande der Verhandlungsrunde 2008 in Potsdam verlauten lassen.
Sollte deshalb das Tarifergebnis im Prozentansatz für 2008 von 3,1 % auf den aktiven Beamtenbereich übertragen werden, würde ein prozentualer Anteil (abzüglich Dämpfungsfaktor von 0,54 Prozentpunkten) von ca. 2,5 % als Pensionserhöhung anfallen. Eine gleiche Berechnung wäre für die Erhöhung im Jahr 2009 sodann ebenfalls anzustellen.
Für alle Interessierten hier das Tarifergebnis 2008/2009 (Bund) mit seinen wesentlichen Inhalten:
1. lineare Erhöhung
· ab 01.01.2008: 50 Euro Sockelbetrag und eine lineare Anhebung der Tabellenwerte um 3,1 %
· ab 01.01.2009: lineare Anhebung der Tabellenwerte um 2,8 %
2. Einmalzahlung
01.01.2009: 225 Euro für alle Beschäftigten
3. Arbeitszeit ab 01.07.2008
39 Stunden/Woche für alle Beschäftigten (West) von Bund und Kommunen unter
Aufhebung/Anpassung der landesspezifischen Regelungen zur Arbeitszeit
4. Überleitungsrecht
Der Besitzstand für vor dem 01. Oktober 2005 begonnene Bewährungs- und
Zeitaufstiege wird bis zum 31.12.2009 verlängert.
5. Restanten
Die Restanten treten entsprechend dem Einigungsstand der Tarifvertragsparteien
zum 01. Juli 2008 in Kraft
6. Angleichung Ost (nur Bund)
100 % für die Entgeltgruppen 10 bis 15 ab 01.04.2008 (für die Entgeltgruppen
1 bis 9 ab 01.01.2008). Dies gilt auch für die sonstigen Entgeltbestandteile.
7. Laufzeit
01.01.2008 bis 31.12.2009
Nach den letzten drei bis vier Nullrunden haben nunmehr alle aktiven Arbeitnehmer und Bundesbeamten und selbstverständlich auch die Pensionäre und Rentner diese Einkommenszuwächse mehr als verdient. Diese Zielrichtung wird von der GdP auch in Zukunft weiter verfolgt werden. Deshalb machen wir nochmals deutlich: es gibt gute Gründe, Mitglied in der GdP zu bleiben.
Berichterstatter: Seniorenvorstandsmitglied Wolfgang Kubik, Lübeck
Rechtmäßigkeit der Praxisgebühr
Beihilfekürzung durch „Praxisgebühr“ rechtswidrig
Hilden. Es gibt neue Bewegung im Streit um die Zulässigkeit von Beihilfekürzungen durch Einbehalt von 10 Euro pro Quartal. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem aktuellen Urteil vom 12. November 2007 (Az.: 1 A 995/06) festgestellt, dass die Kürzung der zu gewährenden Beihilfe um einen Quartalsbetrag von 10 Euro pro beihilfeberechtigtem Erwachsenen unrechtmäßig ist. Dabei stand nicht im Vordergrund, dass die Beihilfevorschriften des Bundes nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.06.2004 (Az.: 2 C 50/02) ohnehin nur noch in einer Übergangszeit gelten dürfen und die Beihilfe zukünftig gesetzlich zu regeln ist.
Das OVG NRW stellt vielmehr darauf ab, das die finanziellen Belastungen durch die „Praxisgebühr“ eben nicht ohne weiteres als nur „geringfügig“ anzusehen sind und damit fürsorgewidrig. Vor allem dann, wenn von der Beihilfe für Ehepartner und volljährige Kinder ebenfalls „Praxisgebühr“ einbehalten wird, ist die bisher gerichtlich bestätigte „Bagatellgrenze“ – vor allem für Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen – überschritten.
Das Oberverwaltungsgericht hat aber, und das ist neu, vor allem darauf abgestellt, dass die Beihilfekürzung ja nicht isoliert betrachtet werden kann. Hinzu kommen nämlich weitere Einschnitte in die Alimentation wie die Streichung des Urlaubsgeldes, die Kürzung des Weihnachtsgeldes und auch weitere Leistungsverschlechterungen bei der Beihilfe. Die den Beamten so zugemuteten Einkommenskürzungen hätten damit nach Gerichtsüberzeugung einen erheblichen Umfang erreicht. Die Besoldung bewegt sich gegenwärtig nur noch am Rande des Amtsangemessenen. Daher könne der Dienstherr seine Beamten nicht noch darauf verweisen, die Minderung der Beihilfe um eine fiktive „Praxisgebühr“ auch noch aus den gekürzten Bezügen zahlen zu sollen.
Verständlich formuliert: die Sparorgien des Bundes an seinen Beamten haben den zumutbaren Rahmen überschritten.
Das Gericht will einer „Salamitaktik“ vorbeugen, dass in einer Kette von ständigen kleinen Schritten den Beamten immer mehr Belastungen auferlegt werden, ohne dass ihre Bezüge entsprechend steigen würden. Der Dienstherr sei daher aufgefordert, sich über die Auswirkungen seiner Kürzungen im Gesamtgefüge von Eigenvorsorge, Beihilfe und verfügbarem Einkommen (Alimentation) klar zu werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist zugelassen. Inzwischen wurde die Revision auch eingelegt. Gleichwohl war zu erwarten, dass eine sehr große Zahl von Beihilfeempfängern Widersprüche gegen ihre Beihilfebescheide einlegen wird. Der Vorsitzende des Bundespolizei-Hauptpersonalrates, Sven Hüber, hatte das Bundesministerium des Innern aufgefordert anzuordnen, dass von Amts wegen eine Widerspruchsbescheidung ausgesetzt wird. Dies würde auch unnötigen Verwaltungsaufwand ersparen. (sh)
Darauf erging das folgende Rundschreiben des BMI (Az. D 15-213 112-5/1) vom 12. Februar 2008 zum o.a. Urteil an die Oberste Bundesbehörden
„Ich bitte die Beihilfeberechtigten darüber zu unterrichten, dass, soweit das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 12. November 2007 (AZ: 1 A 995/06) durch das Bundesverwaltungsgericht wider Erwarten bestätigt werden sollte, der Eigenbehalt nach § 12 Abs. 1 Satz 2 der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) ab dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung durch das Oberverwaltungsgericht in den Fällen rückwirkend erstattet wird, in denen der Eigenbehalt in Abzug gebracht wurde. Die Erstattung kann unabhängig davon erfolgen, ob vorher der Rechtsweg bestritten wurde oder nicht. Einer vorläufigen Beihilfebescheiderteilung, in denen der Eigenbehalt nach § 12 Abs. 1 Satz 2 BhV in Abzug gebracht wurde oder des Ruhens diesbezüglicher Widersprüche bedarf es daher nicht mehr. Eingelegte Widersprüche sollten unter Hinweis der o. g. Erstattungsregelung beschieden werden. Ungeachtet dessen bleibt es bei meiner Auffassung, dass das Bundesministerium des Innern davon ausgeht, dass das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Regelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 BhV bestätigen wird.“
In den Beihilfebescheiden wird seit Februar 2008 vermerkt:
„Hinweis zum Eigenbehalt nach § 12 Abs. 1 Satz 2 BhV (Abzug der sog. Praxisgebühr)
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat mit Urteil vom 12. November 2007 den Abzug des Eigenbehalts (sog. Praxisgebühr) nach § 12 Abs. 1 Satz 2 der Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) für rechtswidrig erklärt. Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist diesbezüglich ein Revisionsverfahren anhängig. Das Bundesministerium des Innern geht davon aus, dass das BVerwG die Rechtmäßigkeit des Abzugs der sog. Praxisgebühr nicht bestätigen wird. Sollte das Urteil des OVG Münster durch das BVerwG jedoch wider Erwarten bestätigt werden, wird die sog. Praxisgebühr ab dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung durch das OVG Münster rückwirkend erstattet. Die Erstattung ist unabhängig davon, ob gegen die Beihilfebescheide, in denen der Eigenanteil in Abzug gebracht wurde, ab dem 12. November 2007 der Rechtsweg bestritten wurde oder nicht. Das Einlegen eines Widerspruchs gegen den Abzug der sog. Praxisgebühr zur Rechtswahrung ist insoweit nicht mehr erforderlich.“
Berichterstatter: Seniorenvorstandsmitglied Siegfried Dienstbeck, Rosenheim
Zuzahlungsbefreiung für bestimmte Medikamente
Bislang haben sich die Beihilfestellen geweigert, die Zuzahlungsbefreiung für bestimmte Medikamente analog der GKV, wegen fehlender Regelung in den Beihilferichtlinien, anzuerkennen und auf einen Abzug des Eigenbehaltes zu verzichten.
Von einem Kollegen haben wir nun erfahren, dass die Beihilfestelle, nach Einspruch des Kollegen, auf den Abzug des Eigenbehaltes bei einem zuzahlungsfreien Medikament verzichtet hat!!! Im Entwurf einer neuen Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) ist die Zuzahlung für Medikamente analog der GKV geregelt. Das heißt, kein Abzug bei zuzahlungsbefreiten Medikamenten! Bis zur Inkraftsetzung der BBhV sollte auf dem Beihilfeantrag, wenn ein Beleg mit zuzahlungsfreiem Medikament eingereicht wird, ein Vermerk angebracht werden. z. B. Beleg Nr.: … zuzahlungsfreies Medikament gem. Liste GKV. Ob ein Medikament zuzahlungsfrei ist, erfährt man am einfachsten bei der Apotheke. Wenn trotzdem ein Abzug erfolgt, dann sollte Widerspruch eingelegt werden mit dem Hinweis auf die GKV und die kommende Regelung in der BBhV. Auf die Reaktion der Beihilfestellen dürfen wir alle gespannt sein.
Berichterstatter: Seniorenvorstandsmitglied Siegfried Dienstbeck, Rosenheim
Gedanken zur Betreuung und Pflege im Alter
(zusammengestellt aus Presseberichten)
Etwa 70 bis 80 Prozent der älteren pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt. Es sind vor allem die Ehefrauen, Töchter und Schwiegertöchter, die diese Aufgabe übernehmen, oft unter erheblichem Einsatz von Kräften und Zeit. Eine Enquete-Kommission „Demographischer Wandel“ stellte fest:
Nach realistischen Schätzungen wird der Anteil von zeitlebens kinderlosen Frauen zukünftig auf bis zu 30 % im Jahre 2030 steigen. Sinkende Geburtenzahlen, das bereits heute sichtbare Brüchigwerden der ehelichen und außerehelichen Beziehungen führen dazu, dass die familiären Netze kleiner werden. Zukünftig werden den alten Menschen daher immer weniger innerfamiliäre Hilfe – und Unterstützungspotentiale zur Verfügung stehen.
Um so dringlicher ist es, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für eine Verbesserung der außerhäuslichen gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung im Alter zu schaffen.
Die guten alten Zeiten
Wünscht man sich die Pflege der alten Zeiten zurück?
Unseren Vorfahren ging es als älteren Menschen besser als uns heute. Sie waren Teil einer aus mehreren Generationen bestehenden Großfamilie, in der sie ihren selbstverständlichen Platz hatten und bis zu ihrem Tod umsorgt wurden.
So jedenfalls lautet eine weit verbreitete und sich hartnäckig haltende Vorstellung. Sie bedarf freilich einer gründlichen Korrektur: Die viel zitierte „vorindustrielle Großfamilie“ ist ein Mythos, die mit ihr verbundene Vorstellung von der Geborgenheit, vom harmonischen Zusammenleben mehrerer Generationen in früheren Gesellschaften ebenso. Familienhistoriker versuchen, uns seit Jahren mit dem Gedanken vertraut zu machen, dass alte Menschen auch früher häufig allein und nicht selten in materieller Armut lebten, dass Ehepaare nur in Ausnahmefällen gemeinsam alt wurden und vor allem Witwen im Alter einer deutlichen Verschlechterung ihrer Lebensumstände entgegensahen.
Wer nach günstigen Voraussetzungen für familiäres Zusammenleben und Betreuungsleistungen sucht, muss in die Gegenwart schauen. Während noch vor 50 bis 60 Jahren äußerst selten ein Kind seine vier Großeltern kennen gelernt hatte, erlebt schon heute fast jedes Kind alle seine vier Großeltern und oft auch noch ein oder zwei Urgroßeltern dazu. Über 60 jährige, die sowohl einen lebenden Eltern- bzw. Schwiegerelternteil haben und gleichzeitig eigene Enkel heranwachsen sehen, sind keine Seltenheit.
Wer pflegt uns nun im Alter?
-Generationenbegegnung in helfenden Berufen –
99 Prozent der Jugendlichen nennen an erster Stelle der für sie wichtigsten Bedingungen beruflicher Tätigkeit, ihr Beruf müsse „Spaß machen“, und 88 % wünschen sich „viel Kontakt mit Menschen“. Aber ausschließlich Mädchen favorisieren Heil, Pflege- und Sozialberufe.
Oft sind aktive und geglückte Großeltern – Enkel – Beziehungen Hintergrund für die Berufsentscheidung. Immer mehr Jugendliche wollen in ihrer Freizeit keine sozialen Verpflichtungen eingehen. Wie hoch steht die Verantwortung für den Mitmenschen im Kurs? Kann durch äußere Einflussnahme eine Motivation für eine solche Tätigkeit erworben werden? Studien bestätigen, dass alte Menschen den mit ihrer Betreuung Befassten große Anerkennung zollen. In der Ausübung des Berufes „Altenpflegerin“ überwiegen die Motive aus innerer Neigung wie etwa: „Die Arbeit mit alten Menschen macht mir Spaß“.
Berichterstatter: Seniorenvorstandsmitglied Wolfgang Oehler, Koblenz
Informationen – Wissenswertes
Info-Angebote des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erreichen Sie Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 18 Uhr Freitag zwischen 8 und 12 Uhr. Festpreis 14 Ct/Min,
abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich.
Fragen zum Versicherungsschutz 018 05/99 66-01
Fragen zu Krankenversicherung 01805/9966-02
Fragen zu Pflegeversicherung 01805/9966-03
Fragen zur gesundheitlichen Prävention 01805/9966-09
Schreibtelefon 01805/9966-07
Gebärdentelefon 018 05/9966-06
Newsletter
Der BMG-Newsletter enthält Neuigkeiten und Informationen rund um die Themen Gesundheit, Pflege und gesundheitliche Prävention und wird Ihnen alle 14 Tage per E-Mail zugesandt. Sie finden das Anmeldeformular unter:
www.bmg-newsletter.de
Publikationsverzeichnis
Das Publikationsverzeichnis des Bundesministeriums für Gesundheit können Sie unter Angabe der Bestellnummer BMG-G-07014 per E-Mail anfordern:
publikationen@bundesregierung.de
Gesundheitspolitische Informationen
Die Gesundheitspolitischen Informationen erscheinen alle zwei Monate und Behandeln Themen aus den Bereichen Gesundheit, Pflege und Prävention. Die kostenlose Publikation wird Ihnen per Post zugesandt. Abonnement unter:
www.bmg-gpi.de
Internetportale
Aktuelle Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie unter: www.bmg.bund.de
Aktuelle Informationen zu allen Themen der Gesundheitsreform finden Sie unter:
www.die-gesundheitsreform.de
Aktuelle Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte finden Sie unter:
www.die-gesundheitskarte.de
Aktuelle Informationen zur Kampagne „Bewegung und Gesundheit“ finden Sie unter:
www.die-praevention.de