Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachdem die 3. Bezirksseniorenkonferenz unseres GdP-Bezirks Bundespolizei am 08. und 09. Juli 2009 stattgefunden hat, darf ich Euch heute als neuer Vorsitzender der Bezirkssenioren recht herzlich grüßen.
Bevor ich etwas näher auf die Seniorenkonferenz eingehe, möchte ich mich kurz vorstellen. Mein Name ist Peter Schütrumpf, als 59-jähriger Polizeivollzugsbeamter befinde ich mich in den letzten Wochen meiner Freistellungsphase innerhalb der Altersteilzeit. Ich wohne in Ludwigsau, das liegt in der Nähe von Bad Hersfeld. Als Angehöriger der Bundespolizeiabteilung Hünfeld gehöre ich zur Direktionsgruppe Bundesbereitschaftspolizei. Zu erreichen bin ich unter der E-Mail: schuettel@t-online.de oder unter der Telefonnummer 06670/361.
An dieser Stelle möchte ich Euch nun einen kompakten Überblick über die Konferenz geben.
Die Delegierten verabschiedeten zunächst neue Richtlinien für die Seniorenarbeit. Damit wurde in erster Linie den Organisationsänderungen des GdP-Bezirks Bundespolizei Rechnung getragen. So wurde festgelegt, dass die Seniorenvertreter der 13 Direktionsgruppen zukünftig dem Vorstand angehören. Um die Vorstandsarbeit effektiv gestalten zu können, wurde weiterhin festgelegt, dass aus den 13 Seniorenvertretern ein aus 5 Personen bestehender geschäftsführender Vorstand gebildet wird. Dieser setzt sich nach der entsprechenden Wahl wie folgt zusammen:
Vorsitzender: Peter Schütrumpf
stellv. Vorsitzender: Wolfgang Kubik
Schriftführer: Wolfgang Oehler
Beisitzer. Siegfried Dienstbeck
Beisitzer: Werner Wigger
Notwendig wurde auch die Festsetzung der Mandate für die einzelnen Direktionsgruppen. Als weitere Neuerung sehen die Richtlinien vor, dass Kolleginnen/Kollegen bereits mit 55 Jahren eine Funktion innerhalb der Seniorengruppe begleiten können. Schließlich wurden auch die Aufgaben und Ziele der Seniorenarbeit neu und umfangreicher definiert.
Das Kernstück der Bezirksseniorenkonferenz stellte dann die Antragsberatung dar. Hierbei wurden Anträge zu folgenden Themenkomplexen beraten und verabschiedet:
· Schließung der Versorgungslücke für die aus Organen der ehemaligen DDR in die Bundespolizei übernommenen Polizeibeamtinnen und –beamte.
· Vorbereitung auf den Ruhestand
· Zweckbestimmte Verwendung der Abzüge für Pflegeleistungen bei den Versorgungsbezügeempfänger
· Verständlichkeit, Lesbarkeit von Gesetzen, Verordnung etc.
· Informationsmöglichkeiten der älteren Generation, Zugang zu Info-Quellen
· Behandlungskosten von Privatpatienten bei Ärzten
· Kommerzialisierung von Pflegeleistungen und -einrichtungen
· Fürsorgepflicht des Dienstherrn auch gegenüber den Versorgungsempfängern
· Benachrichtigung bei Änderung der Versorgungsbezüge
· Anhebung der Beihilfesätze für zahntechnische Leistungen
· Ausweis für Versorgungsempfänger.
Die zentrale Aufgabe der Seniorenarbeit skizzierten die Delegierten der Konferenz indem sie folgenden Leitantrag beschlossen: Dass der Einsatz und Kampf um den Erhalt einer ausreichenden (lebenswerten) Alterssicherung/Versorgung sowie keiner weiteren Leistungsverschlechterungen in den relevanten Sozialsystemen generationsübergreifend in allen Organisationsbereichen der GdP eine feste Größe einnehmen solle.
Ich glaube, dass dieser Leitantrag, der übrigens auch das Motto der 3. Bezirksseniorenkonferenz nämlich – Zukunft lebenswert gestalten – widerspiegelt, eine für die GdP wichtige Aufgabe darstellt. Als Gewerkschaft sollten wir uns nicht nur darauf beschränken, Arbeitsbedingungen und Entlohnung gerecht und sozial zu gestalten. Unser Anliegen muss es auch sein, dass die Menschen nach einem langen Arbeitsleben einen lebenswerten Ruhestand ohne Ängste und Altersarmut verbringen können. Wer dies nicht als generationsübergreifende Aufgabe sieht, irrt gewaltig. Denn diese Generationsegoisten werden auch einmal, und das vielleicht schneller als sie sich das heute noch vorstellen können, in die Sparte der Ruheständler aufrücken und dann von einer solchen sozialen Absicherung profitieren.
Als Gäste nahmen an der Konferenz Josef Scheuring und Jörg Radek sowie der GdP-Bundesseniorenvorsitzende Arthur Jung, unser ehemaliger Vorsitzender Gerhard Stephan und der Landesseniorenvorsitzende NRW Dieter Gier teil. Alle Gäste gingen in ihren Grußworten nicht nur auf die Wichtigkeit der Seniorenarbeit ein sondern sicherten uns auch ihre volle Unterstützung bei der Verwirklichung unserer Ziele zu.
Professionell vorbereitet wurde die Konferenz wie gewohnt von Edith Matthé, die auch bei der Durchführung die nötige Unterstützung leistete. Mit gleicher Professionalität gingen auch als Versammlungsleiter und Schriftführer unsere Kollegen Werner Jung und Hans-Wilhelm Deußen zu Werke. Allen drei sei für ihr Engagement herzlich gedankt.
Wenn ich schon beim bedanken bin. Es ist mir an dieser Stelle ein großes Bedürfnis mich, auch im Namen meiner Vorstandskollegen, noch einmal besonders bei dem bisherigen Bezirksseniorenvorsitzenden Elmar Lipsky und dem bisherigen Schriftführer Wolfgang Lehmann für ihre langjährige Vorstandstätigkeit und die geleistete Arbeit zu bedanken.
Für die zukünftige Arbeit habe ich noch eine Anmerkung. Unser neuer Vorstand, sieht sich, wie auch der bisherige, als ein Team. Das heißt wir werden alle eng zusammenarbeiten. Allerdings sind wir der Meinung, dass sich alle Mitglieder noch mehr in diese Arbeit einbringen sollten. Wer Ideen oder Vorschläge hat, (wobei wir damit nicht nur Probleme oder Kritik meinen) sollte diese an uns herantragen, damit wir alle gemeinsam davon lernen oder profitieren können. Denn Ihr wisst, nur die Solidarität hat die Gewerkschaft in der Vergangenheit so stark gemacht. Und diese Stärke heißt es zu erhalten oder noch besser, auszubauen.
Mit herzlichen Grüßen
Euer
Peter Schütrumpf
Mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen
Am 18. Juni 2009 hat der Bundestag eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügung beschlossen. Im Gesetz werden künftig die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung bestimmt.
Mit der Patientenverfügung vermittelt der Patient dem Arzt sein Willen, für den Fall seiner medizinischen Behandlung, wenn er sich nicht mehr selbst äußern kann.
Das Gesetz sorgt für mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen. Vor allem die bereits von ca. 9 Millionen Menschen formulierten Patientenverfügungen stellt das Gesetz nicht infrage und müssen auch nicht neu verfasst werden. Die Personen können sich in Zukunft darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade im Falle einer schweren Krankheit beachtet wird.
Verlässlich, klare Vorgaben und Regelungen werden von allen Beteiligten benötigt, wenn sie über ärztliche Eingriffe bei Menschen entscheiden müssen, die ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Dabei ist oberstes Gebot, die Achtung des Patientenwillens. Die nun beschlossene Regelung enthält daher zu Recht keine Einschränkung der Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Sie gelten in jeder Lebensphase.
Der Patientenwillen ist weder an hohe bürokratische Anforderungen noch an Art oder Stadium einer Krankheit geknüpft. Künftig ist jede schriftliche Patientenverfügung, die der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht, für alle Beteiligten verbindlich. Durch das Gesetz wird sichergestellt, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten. Zugleich wird gewährleistet, dass bei Missbrauchgefahr oder Zweifeln über den Patientenwillen das Vormundschaftsgericht als neutrale Instanz entscheidet.
Zu den Regelungen im Einzelnen:
· Volljährige können in einer schriftlichen Patientenverfügung im Voraus festlegen, ob und wie sie später ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Künftig sind Betreuer und Bevollmächtigter im Fall der Entscheidungsunfähigkeit des Betroffenen an seine schriftliche Patientenverfügung gebunden. Sie müssen prüfen, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entsprechen und den Willen des Betroffenen zur Geltung bringen.
· Niemand ist gezwungen, eine Patientenverfügung zu verfassen.
Patientenverfügungen können jederzeit formlos widerrufen werden.
· Gibt es keine Patientenverfügung oder treffen die Festlegungen nicht die aktuelle Situation, muss der Betreuer oder Bevollmächtigte unter Beachtung des mutmaßlichen Patientenwillens entscheiden, ob er in die Untersuchung, die Heilbehandlung oder den ärztlichen Eingriff einwilligt.
· Eine Reichweitenbegrenzung, die den Patientenwillen kraft Gesetzes in bestimmten Fällen für unbeachtlich erklärt, wird es nicht geben.
· Die Entscheidung über die Durchführung einer ärztlichen Maßnahme wird im Dialog zwischen Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigtem vorbereitet. Der behandelnde Arzt prüft, was medizinisch indiziert ist und erörtert die Maßnahme mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten, möglichst unter Einbeziehung naher Angehöriger und sonstiger Vertrauenspersonen.
· Sind sich Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigter über den Patientenwillen einig, bedarf es keiner Einbindung des Vormundschaftsgerichts. Bestehen hingegen Meinungsverschiedenheiten, müssen folgenschwere Entscheidungen vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden.
Das Gesetz tritt – nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens – am 1. September 2009 in Kraft.
Die gesetzliche Regelung wird derzeit in die Broschüre „Patientenverfügung“ eingearbeitet, das Erscheinen der Neuauflage ist zum September 2009 geplant und kann
· telefonisch beim Publikationsversand der Bundesregierung über die Nummer 01805-77 80 90 (14 Cent/Minute, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich)
· per Fax 030-18 10 580 8000 (aus dem Ortsnetz Berlin bitte ohne Vorwahl)
· oder per E-Mail publikationen@bmj.bund.de bestellt werden.
Berichterstatter: Wolfgang Oehler Seniorenvorstandsmitglied Koblenz
Versorgungsüberleitungsregelung gem. § 69g Beamtenversorgungs-gesetz und § 2 Besoldungsüberleitungsgesetz
Die Bezüge werden ab Juli 2009 aus neuen Besoldungstabellen berechnet. In diese wurden die allgemeine Stellenzulage und die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) eingearbeitet. Mit zwei Info-Blättern wurde versucht, uns die Überleitung in die neuen Tabellen und die Berechnung der Bezüge zu erläutern. Auch wurde im Vorfeld versichert, dass das Bezügeniveau voll erhalten bleibt. Es kommt weder zu einer Erhöhung noch zu einer Verminderung der Bezüge.
Leider hat sich das nicht bewahrheitet! Durch die Überleitungsregelung nach § 2 Besoldungsüberleitungsgesetz gibt es Gewinner und Verlierer. Verursacht wird dies durch die im Gesetz enthaltene Rundungsregel: „Der sich ergebende (errechnete) Betrag aus Grundgehalt plus allg. Stellenzulage (in der bis 30. Juni 2009 geltenden Fassung) plus 2,5% Erhöhung deren Beträge, ist kaufmännisch auf volle Euro zu runden“. Das heißt aufrunden bzw. abrunden! Bei Abrundung ergibt sich ein Minus, welches auch nicht durch den Überleitungsbetrag ausgeglichen wird.
Wer z.B. die Endstufe in seiner Besoldungsgruppe erreicht hatte, kommt nicht automatisch in die Endstufe der neuen Tabelle. Durch die Überleitungsregelung insb. die kaufmännische Rundung des errechneten Betrages kann er einer Stufe tiefer zugeordnet werden. Die Differenz soll durch den Überleitungsbetrag ausgeglichen werden. Dieser bezieht sich jedoch auf den „abgerundeten“ Betrag, sodass ein, wenn auch geringes, Minus verbleibt. Die Folge sind abgesenkte Versorgungsbezüge.
Es empfiehlt sich, die Bezügemitteilung für Juli 2009 mit den neuen Tabellen sorgfältig zu vergleichen und nachzurechnen.
Weiter Informationen zur Besoldungsüberleitung im Internet unter:
http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/515476/publicationFile/26606/dneug_rundschreiben.pdf
http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/
oder
http://www.mitglieder.gdp-bundespolizei.de/?p=522
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Berichterstatter: Siegfried Dienstbeck Seniorenvorstandsmitglied Rosenheim
Aktiv-Programm für Senioren (APS)
Das Aktiv-Programm für Senioren wurde durch eine AG und in einem Workshop überarbeitet und auf aktuellen Stand gebracht.
Erneute Multiplikatorenschulungen zum APS unter Leitung des Bundessenioren-vorstandes wurden im März 2009 in Prieros durchgeführt. Für den Bezirk Bundespolizei nahmen die Kollegen Werner Wigger und Siegfried Dienstbeck an den Schulungen teil.
Aufgrund der Neuorganisation des Bezirkes Bundespolizei muss eine Neuzuordnung der vorhandenen Multiplikatoren erfolgen und neue geschult werden.
Ein in Kürze stattfindendes Seminar zur Schulung von Multiplikatoren „APS“ der Seniorengruppe des GdP-Bezirkes Bundespolizei ist in Vorbereitung.
Die GdP-Schriftenreihen:
– Aktivprogramm für Senioren
„VORSORGE“
– VORBEREITUNG AUF DEN RUHESTAND
„Dem neuen Lebensabschnitt das Beste abgewinnen“
wurden ebenfalls überarbeitet und neu aufgelegt.
Beide Publikationen wurden in den geschützten Internet-Seniorenbereich des Bezirkes Bundespolizei eingestellt und können von den Mitgliedern abgerufen werden.
Die neu aufgelegten Broschüren werden bei der Multiplikatorenschulung ausgegeben.
Berichterstatter: Wolfgang Oehler Seniorenvorstandsmitglied Koblenz
Wissenswertes im Internet:
Prävention hilft:
Gesundheitliche Prävention bedeutet Vorbeugung von Gesundheitsschäden und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dazu gehört auch, die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhindern oder einer Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.
Aktiv vorbeugen:
Die meisten Krankheiten sind nicht angeboren, sondern im Laufe des Lebens erworben. Durch regelmäßige Bewegung, richtige Ernährung und ausreichende Erholung können wir möglichen Erkrankungen aktiv vorbeugen. In der Fachsprache nennt man das “primäre Prävention”. Denn wer sich mehr bewegt, gesünder isst und Übergewicht vorbeugt, kann chronische Krankheiten wie Rückenschmerzen oder Diabetes oft vermeiden.
Weniger Gesundheitskosten:
Langfristig führt erfolgreiche Prävention nicht nur dazu, dass die Menschen ein gesundes und selbstbestimmtes Leben führen können, sondern auch zu einer Senkung der Gesundheitskosten. Dies kommt allen Versicherten zugute und leistet einen Beitrag zur nachhaltigen Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme.
Dies und vieles mehr finden Sie unter www.die-praevention.de
Länger aktiv bleiben
Viele gute Tipps finden Sie unter www.erfahrung-ist-zukunft.de
Gesundheitstipps für den Alltag
Bewegung im Alltag verschafft Ihnen Wohlbefinden und erneuert Ihre Energiereserven. Ob Sie Ihr Kreuz in Schwung bringen oder Ihr Herz-Kreislauf-System unterstützen – bereits kleine Veränderungen im persönlichen Lebensstil entspannen Ihren Körper und Ihre Seele.
Siehe unter www.sportprogesundheit.de
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) e.V. tritt als Interessenvertretung der älteren Generationen in Deutschland vor allem dafür ein, dass jedem Menschen ein selbstbestimmtes Leben im Alter möglich ist und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Sie setzt sich dafür ein, dass auch alte Menschen die Chance haben, sich aktiv am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen und sich das im öffentlichen Meinungsbild über “die Alten” widerspiegelt.
Ihre Ziele sind:
· das Bild und die Stellung älterer Menschen in Gesellschaft und Familie zu verbessern,
· ein selbst bestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen,
· Ältere darin zu bestärken, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen,
· das solidarische Miteinander und den Dialog der Generationen voranzubringen,
· die Gesunderhaltung zu fördern, Behinderungen auszugleichen und die pflegerische Versorgung zu verbessern sowie
· die Interessen älterer Verbraucher zu stärken.
Unter dem Dach der BAGSO arbeiten zurzeit (Juli 2009)101 Verbände, Organisationen und Initiativen der freien Altenarbeit zusammen. Über ihre Mitglieder vertritt die BAGSO mehr als zwölf Millionen ältere Menschen in Deutschland.
Die vielschichtigen Interessen der älteren Generationen können von den einzelnen Mitgliedsorganisationen der BAGSO oft nur in spezifischen, sie betreffenden Teilgebieten aufgegriffen werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft versteht sich daher als Forum verschiedener Ansätze der Arbeit mit älteren Menschen. Sie macht die gemeinsamen Anliegen in der Öffentlichkeit bekannt und vertritt sie gegenüber den politisch Verantwortlichen, um so in der Altenarbeit und Altenpolitik auf allen Ebenen beratend und verbessernd zu wirken.
Weiteres siehe unter www.bagso.de
Berichterstatter: Wolfgang Oehler Seniorenvorstandsmitglied Koblenz
Jörg Radek bei der 3. Seniorenkonferenz – Bezirk Bundespolizei:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
natürlich könnte ich das Grußwort kurz halten.
Doch als zuständiges Vorstandsmitglied und erst recht als Angehöriger des geburtenstarken Jahrgangs 1960 (in der Bundespolizei gibt es allein aus diesem Jahrgang 1.032 Kolleginnen und Kollegen – das ist fast soviel wie der aktuelle Anteil an Seniorinnen und Senioren im Be-zirk) gibt es einiges zu sagen. Es gibt doppelt Grund für mich, sich über das Motto:
„Zukunft lebenswert erhalten“ Gedanken zu machen.
Eure Gegenwart ist meine Zukunft
„Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.“ Für dieses Zitat gibt es mehrere Quellen.
Doch es gibt Fakten, von denen wir heute wissen, dass sie die Bausteine unserer Zukunft sein werden. Der Mitgliederanteil der Senioren im Bezirk Bundespolizei beträgt derzeit 5,6 % – das sind 1027 Kolleginnen und Kollegen von total 19.000. Diese Zahl wird sich verändern. Die geburtenstarken Jahrgänge der Mitte 50iger Jahre bis Mitte der 60er werden beginnend ab 2010 in Ruhestand gehen. Also im nächsten Jahr! Ein Prozess der mindestens bis 2029 dauern wird. Diese Fakten gehören zum Kopfwissen für den, der die Zukunft erhalten und gestalten will.
Was bedeutet dies für den Bezirk Bundespolizei?
Im Zeitraum von 2010 bis 2015 -also fast identisch mit der Wahlperiode des neuen Senio-renvorstandes- gehen 3.485 Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand. Bei einem Organi-sationsgrad für den gesamten Bezirk von 46 % sind dies 1.823 Mitglieder. Diese Zahl wird sich verändern. Noch nie waren alte Menschen so mächtig. 20 Mio. Menschen (Männer und Frauen) sind über 60 Jahre alt, das ist ein Drittel. Und ihr Einfluss wird in dem Umfang wach-sen, in dem die Geburtsjahrgänge der 50iger und der ersten Hälfte der 60iger Jahre in den Ruhestand versetzt bzw. verrentet werden.
Auch auf die Bundespolizei übertragen bedeutet dies: In der übernächsten Wahlperiode ver-doppelt sich noch einmal der Seniorenanteil bei den Mitgliedern.
Gewerkschaften sind nicht gerade für den Lifestyle ihrer Mitglieder verantwortlich. Doch sie haben einen Satzungsauftrag:
„Sie (die GdP) erstrebt insbesondere die Verbesserung der allgemeinen Arbeits- und Lebens-bedingungen sowie des Beamten- und Arbeitsrechts.“ So steht es im § 2 unserer Satzung. So gesehen sind die zukünftigen Lebensbedingungen die Lebenserwartungen.
Doch – Lebenserwartung ist nicht allein eine Zahl.
Eure Gegenwart ist meine Zukunft!
Lebenserwartung ist Zukunft!
Lebenserwartung ist auch nicht die Sterblichkeit. Lebenserwartung ist die Erwartung, die wir gemeinsam an die Gesellschaft haben. Ein Zeit lang wurde uns Angst und Bange gemacht mit der Vorstellung über eine alternde Gesellschaft. Schlagworte von der Altenrepublik oder der Rentner-Demokratie prägten die Debatte. Dass die Menschen heute gesünder und damit auch länger leben ist zunächst einmal Gutes. Es ist auch kein ausschließlicher Verdienst der Medizin oder der Pharmaindustrie. Sondern die Gewerkschaftsbewegung hat durch ihre Er-folge bei der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse einen erheblichen Anteil an diesem Erfolg. Also auch ein Erfolg, an dem ihr euren Anteil habt.
Wir brauchen einen umfassenden Ansatz. Das Alltagsbild unserer Gesellschaft wird nicht mehr geprägt sein von Familien mit kleinen Kindern. In der Generation der über Fünfzigjährigen macht die Menge den Unterschied. Weil wir so viele sind, werden die Auswirkungen gewaltig sein. Unsere Lebensentscheidungen basieren jedoch auf Grundrissen und Daten eines vergangenen Jahrhunderts. Wer von den geburtenstarken Jahrgängen zukünftig im Ruhestand seinen Alltag organisieren muss; also die Frage nach der Wohnsituation beantworten muss, tut dies aus den Entscheidungen, die am Ende des 20. Jahrhunderts/am Beginn des 21.Jahrhunderts getroffen wurden. Die Gestaltung dieser Zukunft beginnt bei dem Er-kennen dieser Herausforderung. Ansprüche an die Zukunft sind nicht nur Versorgungsansprüche. Sie beginnt nicht erst bei der Aushändigung der Urkunde für den Ruhestand.
Wir benötigen keine Propheten des Untergangs.
Wir brauchen Ideen für eine menschliche Zukunft.
Wir brauchen den Mut für das Morgen!
In diesem Zusammenhang habe ich mich besonders über den Antrag 7 vom Antragsteller Kreisgruppe Rosenheim gefreut. Inhaltlich geht es in diesem Antrag darum, dass Pflege für alle bezahlbar bleibt und nicht dem Kommerz preisgegeben wird. Das Problem innerhalb der Bundespolizei liegt jedoch tiefer: Ein großer Teil unserer Beschäftigten ist aufgrund von Um-organisationen sozialentwurzelt. Der Dienstherr hat seinen Knechten zugemutet, den polizeilichen Aufgabenstellungen zu folgen. Doch wie verhält es sich mit den sozialen Folgen der Umzüge aus dienstlichem Anlass? Mögen Ehepartner und Kinder dem oder der Verdienerin noch folgen? Die Eltern werden es nicht tun. Wie schmerzlich dies sein kann, ist dann zu erfahren, wenn häusliche, ambulante oder stationäre Pflege organisiert werden muss und allein die Entfernung unüberwindlich ist. Wer in München arbeitet und seine Eltern in der Nähe von Würzburg wohnen hat, steht ebenso vor diesem Problem wie derjenige, der sein soziales Umfeld zur Zeit noch im Voigtland hat und von dem erwartet wird, in die Pfalz zu ziehen. An diesen sich mehrenden Beispielen macht sich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ganz praktisch deutlich.
Der Begriff „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ braucht eine zeitgemäße Bedeutung.
Die Frauengruppe Bund hat ihn vorgenommen. Die Fürsorge von pflegebedürftigen Angehörigen gehört gleichberechtigt neben die Betreuung von Kindern. Mit diesem Ansatz können wir der Altenpflege-Industrie begegnen.
Auch wenn wir dem Staat und erst recht unserem Dienstherren Vorhaltungen machen müssen, sollten wir uns ein Stück an die eigene Nase fassen. Ich gebe zu, dass diese Erkenntnis bei mir auch durch die eigene Erfahrung gewachsen ist. Noch weit unterhalb von Pflegestufen gibt es die Ebene der menschlichen Zuwendung durch Gespräch und einfach nur Dasein. Sie ist unbezahlbar und sie sollte auch unbezahlbar bleiben. Sozialer Kitt hat keinen finan-ziellen Gegenwert. Wir sollten gemeinsam überlegen, wie wir auf örtlicher Ebene gegenseiti-ge Unterstützung aufbauen – dort wo sie noch nicht vorhanden ist.
Diese Erkenntnis bringt mich zum Aktiv Programm Senioren. Überflüssig ist es aus meiner Sicht zu betonen, wie wichtig dieses Programm für unsere gewerkschaftliche Seniorenarbeit ist. Und der Antrag aus der Kreisgruppe Rostock zeigt mir, wie wichtig dieses Programm für die Vorbereitung auf den Ruhestand ist. Doch weshalb eigentlich nur für die Ruheständler ?
Ich konnte im letzten Jahr erleben, als Peter Schüttrumpf das „Aktiv Programm Senioren“ bei der Kreisgruppe Hünfeld vorgestellt hat. Zwei grundsätzliche Erkenntnisse hatte ich dabei: Erstens hat Peter mir damals gezeigt, dass er ein Nachfolger für Elmar sein kann.
Zweitens: das „Aktiv Programm Senioren“ darf nicht nur allein den Senioren vorbehalten bleiben.
Peter konnte die Themen des Programms für die Jüngeren anschaulich machen. Und die Jüngeren waren aufmerksam. Die Fürsorge für die Alten ist kein Thema für die Alten allein. Die Fürsorge muß generationsübergreifend gestaltet werden. Kinder helfen ihren Eltern bzw. Enkel ihren Großeltern. Unser „Aktiv Programm Senioren“ ist eine gute Grundlage, das Mit-einander zu verbessern. Wir werden gemeinsam dafür sorgen, dass dieses Programm auch Bestandteil der Vertrauensleuteschulung wird. Ich halte diesen Schritt für einen praktischen Ansatz. Dabei sind wir viel näher an den Menschen als bei Gremiensitzungen. Über das „Aktiv Programm Senioren“ können wir auch unsere vorhandenen weißen Flecken in der Senio-renarbeit einfärben. Nach der dienstlichen Neuorganisation und der notwendigen gewerk-schaftlichen Anpassung der Strukturen besteht nun die Notwendigkeit, das Netzwerk der Senioren stärker zu knüpfen.
Eine Hürde der besonderen Art möchte ich beschreiben:
Dort, wo unsere Satzung eine Hürde aufbaut, dass zur aktiven Mitarbeit bereite Kolleginnen und Kollegen daran gehindert werden, müssen wir dies ändern. Dort, wo formale Vorschriften die Lebenswirklichkeit nicht mehr erfassen, müssen die Regeln der Realität angepasst werden. Die Altersgruppe der heute 50 – 60 Jährigen muß begreifen, dass ihre Zukunftsges-taltung heute in der Gegenwart beginnt.
Eure Gegenwart ist meine Zukunft
Eine letzte Anmerkung:
Die Zeitzeugen von Krieg und Holocaust sterben aus. Daraus erwächst eine andere Qualität der Verantwortung der Töchter und Söhne als die der Mütter und Väter oder Großeltern gegenüber den Nachkommen. Dieser zeitgeschichtlichen Anforderung müssen wir uns gewiss heute schon stellen. Das Leben ist nicht nur eine „Ü 50“ – Party. Es gibt auch die zu lebende Forderung „Nie wieder Krieg! – Nie wieder Faschismus!“ All diese Dinge, denen wir an Jahrestagen gedenken, als gäbe es die Menschen nicht mehr hinter dieser Geschichte.
Wieviel von den Erinnerungen wurde an die Kinder weiter gegeben – im Erzählen, im Schweigen, im Handeln oder Unterlassen? Die letzten Zeitzeugen, damals Kinder, werden alt. Die wache und unverklärte Erinnerung an Kriegsende, Vertreibung und Besatzung hat dazu beigetragen, dass wir seit über 60 Jahren Frieden in Deutschland haben.
Doch die deutsche Geschichte endete nicht -wie ihr selbst miterlebt habt- 1945. Auch die Erinnerung an das, was dann folgte, ist wichtig. Wir sollten bedenken, welche Entwicklung gerade unser Beruf genommen hat. Vom Bundesgrenzschutz zur Bundespolizei ist nicht nur eine Namensänderung. Der Fortschritt wird auf vielfältige Art deutlich. In Personalstruktur, im Aufgabenzuschnitt und richtig zum Anfassen und Fühlen in der persönlichen Ausstattung und den Fahrzeugen. Ich will die vorhandenen Mängel nicht kleinreden, doch wir sollten selbstbewusst die Weiterentwicklung des BGS zur Bundespolizei würdigen. Diesen Erinnerungsschatz weiterzugeben ist unsere gemeinsame Verantwortung.
Wer die Vergangenheit ignoriert und die Gegenwart verteufelt, der erträumt sich eine Zukunft, die niemals kommen wird.
Doch eins ist gewiss: die Zukunft wird kommen. Für den Furchtsamen ist sie das Unbekannte, sagte Victor Hugo. Anhand unseres Geburtsdatums können wir nachweisen, das wir schon heute Zukunft sind. Im Sinne von Willy Brandt müssen wir jedoch auf der Höhe dieser Zeit sein, um die Zukunft zu gestalten.
Mit Kollegialem Gruß
Euer
Jörg Radek