Weiteres Verfahren bei Widerspruch gegen Nichtanrechnung der Pausen bei Krankheit und Urlaub

Da die Dienststellen der Bundespolizei sich drauf geeinigt haben, keine Musterklage in dieser Thematik durchführen zu wollen, müssen alle Kolleginnen und Kollegen die hier betroffen sind, nun in ein Individualklageverfahren gehen.

D.h. Dass nach einen Negativbescheid der BPOLD Koblenz, aufgrund des Widerspruchs den ihr mit unserem Formblatt eingereicht habt, jetzt ein Rechtsschutzantrag zu stellen ist und ihr diesen bei eurer Kreisgruppe einreicht.

Das Verfahren wird dann Zentral durch einen hierfür vorgesehenen Anwalt des DGB Rechtsschutzes weiter geführt.

Wenn ihr Fragen dazu habt, wendet euch an den Vorstand der Kreisgruppe.

Eure GdP Kreisgruppe Kassel

Facebooktwitter