WISSENSWERT aus dem Bezirkspersonalrat in Potsdam – Januar 2012

1.1.    Sehr zur allgemeinen Verärgerung der Bundespolizei hat das BMI noch immer keine Entscheidung über die Einstellungszahlen für die Laufbahnausbildung mit Beginn in 2012 getroffen.
Somit können geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern auch keine Zusagen gemacht werden, so dass diese verunsichert lieber gesicherte Ausbildungsangebote annehmen und „abspringen“, zumal auch zur Anschlussverwendung/Wiedereinstellung nach der Laufbahnvorbereitung keine Aussagen gemacht werden dürfen.
Dieser unzufriedenstellende Fakt wird durch die GdP-Vertreter im HPR im Ministergespräch am kommenden Mittwoch aufgezeigt. Auch an diesem  Umstand wird deutlich, wie viel die Innere Sicherheit dem BMI und der Bundesregierung wert ist!
1.2.    Herr Schulte ist neuer Referatsleiter 72 im BPOLP und stellte sich dem Gremium vor. Der Jurist war bereits vor einigen Jahren in der Bundespolizei in Berlin tätig und ist nach ein paar „externen Jahren“ gern zu uns zurückgekehrt.
1.3.    Zur vom Parlament in Auftrag gegebenen Evaluation der Neuorganisation sind bereits jetzt zeitliche und inhaltliche Problemstellungen ersichtlich, die jedoch nicht aus der zielorientierten und motivierten Arbeit der Arbeitsgruppen resultieren.
Da wohl vielmehr notwendige Entscheidungen durch den Lenkungsausschuss nicht getroffen werden, die Rahmenbedingung für die Arbeitsgruppen bilden müssen, wird sich der HPR in der nächsten Woche mit dem Thema auseinandersetzen und eine nachhaltige Arbeit des Lenkungsausschusses einfordern.
Ein lückenhaftes Ergebnis der Evaluation ist nicht akzeptabel.
1.4.    Der BPR hat der Fremdsprachen-Fortbildungskonzeption nach Einarbeitung von Änderungsvorschlägen aus den Gesamtpersonalräten und dem Gremium zugestimmt. Der Schwerpunkt der Konzeption liegt auf englischen Sprachkenntnissen, deckt aber andere benötigte Fremdsprachenkompetenzen, deren Erhalt und Ausbau mit ab.
1.5.    Auf unsere Eingabe hin werden nunmehr alle Bewerberinnen und Bewerber für die HOD-Maßnahme Bau Washington, welche nach der Interessensabfrage Ende 2010 nicht in das Verfahren einbezogen wurden, weil sie bereits 3 HOD-Verwendungen hatten, von Amts wegen befragt, ob das Interesse an der Verwendung noch besteht.
Bei positiver Bekundung werden sie in die zu treffende Auswahlentscheidung für die Verwendung in Washington ab Mai 2012 mit einbezogen.
1.6.    Stuttgart 21 – der Einsatz der Bundespolizei beginnt. Da zu den ursprünglich vorgesehenen 1.200 Einsatzkräften weitere 600 angefordert wurden, gab es Probleme bei der Unterbringung. Mangels freier Kapazitäten sollte auf Unterkünfte zurückgegriffen werden, die für zwei Personen lediglich über ein französisches Bett verfügten (1,40 Bett und eine große Bettdecke).
Diesem Umstand wurde inzwischen abgeholfen. Als Mindeststandards wurden – wenn einzeln stehende Betten nicht möglich sind – zumindest eine Bettbreite von 1,60 m und für jeden separate Bettdecken und –kissen vereinbart.
In den weiteren bevorstehenden Einsätzen im Zusammenhang mit Stuttgart 21 soll jede Einsatzkraft ein separates Bett zur Verfügung stehen.
1.7.    Zur vom BMI beauftragten Neuausrichtung der Internationalen Einsatzeinheit als reine Aufrufeinheit konnte uns die Behörde noch keine konkreten Antworten aufliefern, da der Konzeptentwurf erst bis Ende Januar erstellt werden soll. Da insbesondere die Auswirkungen auf den ODP noch nicht absehbar sind, wiesen wir ausdrücklich darauf hin, dass den bereits in der momentanen Struktur vorhandenen Beamtinnen und Beamten, die sich erfolgreich darauf beworben haben, kein Nachteil entstehen darf. Das betrifft sowohl Standort, Aufgabe als auch Dienstpostenbewertung.
1.8.    Am 20.01. sollen die Laufbahnabsolventinnen und –absolventen des LmPVD die Information zur Anschlussverwendung erhalten.
Das Prozedere für die Verteilung des 66. Studienjahrganges hat wie von uns gefordert auch bereits begonnen. Durch das BPOLP wurde zugesagt, den von der BPOLAK erstellten Handlungskalender, der eine frühzeitige Planungssicherheit für alle Beteiligten beinhaltet, wohlwollend zu überprüfen, um diesen künftigen Verfahren zu Grunde zu legen. Die Verzögerungen in der jüngsten Vergangenheit wurden mit der personellen Umsetzung der Neuorganisation und dadurch ungewissen Planungsgrößen begründet…
1.9.    Neiddiskussionen führen meist nicht zu einer „erfreulichen“ Regelung für alle…
Aufgrund der immer wiederkehrenden Diskussion um die Anerkennung von Freizeitanspruch zur Brauchtumspflege wurde durch das BPOLP nunmehr entscheiden, dass es dafür in der Bundespolizei gar keine zusätzlichen freien Tage mehr gibt – auch nicht den Rosenmontag im Rheinland. Sicherlich wird sich der HPR mit dieser Regelung auch noch einmal befassen.
1.10.    Die Informationen zu den in EPOS gespeicherten Personaldaten sollten den in der Bundespolizei Beschäftigten schon längst mitgeteilt werden. Da das allerdings noch immer nicht geschehen ist und die Begründungen des BPOLP unsererseits nicht vollumfänglich nachvollzogen werden können, haben wir die Umsetzung bis Ende März eingefordert.

2.    Haushalt
Sparzwänge und die verunsichernden Pressemeldungen zu angeblich extrem hohen Ausgaberesten im Haushalt der Bundespolizei haben uns alle im vergangenen Jahr sehr beschäftigt und für Unruhe gesorgt. Nun steht fest: nach wohl schon erfolgter Abstimmung mit dem Referat Z 5 im BMI hatte die Bundespolizei am 31.12.2011 einen freien Ausgaberest (heißt ohne Festlegungen: Übertragung von Mitteln für bereits eingegangene aber noch nicht zahlungswirksam gewordene Zahlungsverpflichtungen) von 5,8 Millionen Euro.
Auch wenn dieser Betrag auf den ersten Blick hoch wirkt, bedeutet er in der Bewirtschaftung eigentlich eine Punktlandung, da er weniger als 0,25 % des Gesamtvolumens des Haushaltes der Bundespolizei in 2011 darstellt.
Zu berücksichtigen ist in der Bewertung auch, dass dies die Summe aller Ausgabereste in diversesten Titeln aller Direktionen, der BPOLAK und des BPOLP ist.
Trotzdem zeugt der Ausgaberest in der Gesamtbetrachtung von enormen „Sparleistungen“, denn zudem konnten die globalen Minderausgaben und die an den Bundeshaushalt wegen eines gerichtlichen Vergleiches in Sachen Luftsicherheit zurückzuführenden Mittel tatsächlich in vereinbarter zweistelliger Millionenhöhe erbracht werden.
Wie bereits im letzten Wissenswert erwähnt, beabsichtigt die Behördenleitung, durch eine interne Veröffentlichung Transparenz in die Haushaltszahlen zu bringen und zu den Vorwürfen zum Jahresende 2011 Stellung zu nehmen.

2012 wird der Gürtel allerdings noch enger zu schnallen sein…. Der Haushaltsansatz für die Bundespolizei ist in der Summe ähnlich dem Jahr 2011 – das bedeutet, dass Mehrausgaben durch allgemeine Preissteigerungen selbst zu erwirtschaften sind.
Hinzu kommt die Ungewissheit, inwieweit die Bundespolizei wieder an den globalen Minderausgaben beteiligt wird und auch, in welcher Höhe (hoffentlich angemessen hohe) Einkommenssteigerungen nach der Tarifrunde aus dem eigenen Haushaltsvolumen auszugleichen sind.
Eins ist bei allem Sparzwang aber schon absehbar: der Sprit wird nicht ausgehen, denn dieser Titel wird verstärkt. Was aber nicht heißt, dass jetzt wieder „freie Fahrt für alle“ gilt – die kritische Überprüfung von Notwendigkeiten ergibt sich zwangsläufig aus den allgemeinen Sparzwängen, zumal Verpflichtungsermächtigungen (Zahlungsverpflichtung in kommenden Haushaltsjahren) auch schon einige Gelder aus dem Haushaltsansatz 2012 binden.

3.    Piraterie
Seit 2007 stiegen die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der der Schwerstkriminalität zuzuordnenden „Piraterie“ auf ein hohes Niveau. 2011 wurden 423 „Fälle“ (Annäherungen, Angriffe, Entführungen und Kaperungen) weltweit registriert, wovon 67 einen deutschen Bezug hatten. Ein Großteil ereignete sich auf dem Seegebiet vor der Küste Somalias, welches ungefähr die 20-fache Größe von Deutschland hat. Seit Ende 2010 haben sich Handelsschiffe mit diversen Nationalitäten (keine deutsche) der Reeder, der Beflaggung und der Besatzung deshalb bewaffnete Sicherheitsteams an Bord geholt;- diese wurden von Übergriffen der „Piraten“ bisher auch verschont.
Eine Machbarkeitsstudie des BPOLP zur Frage der Begleitung gefährdeter deutscher Handelsschiffe durch die Bundespolizei hat ergeben, dass dies Kosten in dreistelliger Millionenhöhe verursachen würde und einen Personalkörper in vierstelliger Höhe binden würde – ohne Frage durch die BPOL nicht leistbar. Da aber auch eine Eigensicherungspflicht der Schiffe besteht, ist neben dem Pirateriepräventionszentrum und Kooperationsmaßnahmen (z.B. BKA und Bundeswehr) auch die Zertifizierung privater Sicherheitsunternehmen Teil der Gesamtstrategie der Bundespolizei. In das Verfahren wird die Bundespolizei zumindest durch eine fachliche Expertise eingebunden. Durch Rechtsverordnung sollen Kriterien der Prüfung und Zertifizierung der Unternehmen festgelegt und auch eine „Rezertifizierung“ geregelt werden.

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