Ermittlungsdienst und Kriminalitätsbekämpfung stärken!

In den Bereichen Ermittlungsdienst und Kriminalitätsbekämpfung der Bundespolizei sind derzeit 187 Dienstposten unbesetzt (Stand 1. April 2017). Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. In den kommenden fünf Jahren ist außerdem mit 309 altersbedingten Abgängen zu rechnen. Davon allein 60 in der Direktion Sankt Augustin.

In der Vorbemerkung zu ihrer Anfrage verweist die Fraktion explizit auf die Arbeit der Gewerkschaften: „In den letzten Jahren haben gewerkschaftliche Vertreter immer wieder auf die Nichtbesetzung von Dienstposten, eine nicht nachhaltige Personalentwicklung und eine daraus resultierende Aufgabenverdichtung bei der Bundespolizei hingewiesen.“

Die Antwort auf die genannten Probleme bleibt die Bundesregierung jedoch in Teilen schuldig. So heißt es auf die Frage nach der geplanten Besetzung dieser Stellen schlicht, die Bundespolizei sei „bemüht […] vakante Dienstposten […] unmittelbar zu besetzen“. Wie dies bei dem bereits gegenwärtig bestehenden und dem noch zu erwartenden Personalfehl gelingen soll, bleibt offen.

Fragen nach den Belastungen der vorhandenen Beschäftigten z.B. zu Krankheitstagen und Abordnungen beantwortet die Bundesregierung, mit dem Verweis, dass entsprechende statistische Erhebungen nicht verfügbar seien, nicht. Gleichzeitig räumt die Bundesregierung ein, dass von freiwilligen Verlängerungen nur wenige Kolleginnen und Kollegen Gebrauch machen. Der Transfer von Erfahrungswissen sei jedoch durch „das Wissensmanagement“ sichergestellt.

Für die GdP sind diese Auskünfte vollkommen unzureichend und zeigen ein mangelndes Problembewusstsein für die Situation der Bundespolizei.

Angesichts der Herausforderungen im Bereich der Inneren Sicherheit und der Folgen der Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst in den vergangenen Jahren fordert die GdP neben der dringenden Besetzung der bestehenden Dienstposten eine Aufstockung des Anteils Ermittlungsbeamte von bisher 10 Prozent auf 15 Prozent des Streifenbeamtenanteils – nur so können beide Bereiche effektiv Kriminalität bekämpfen. Gemessen an der Anzahl der Kontroll- und StreifenbeamtInnen aus dem Jahr 2008 würden mindestens 850 zusätzliche PolizeivollzugsbeamtInnen  im Ermittlungsdienst benötigt.

Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung ist eine dringende Anpassung der Personalstärke der Inspektionen, ausgerichtet am tatsächlichen Bedarf, erforderlich. Die Personalwirtschaft gilt es dahingehend zu flexibilisieren, dass die Möglichkeit sich weiter fachlich zu qualifizieren ohne Karrierenachteile besteht. Zudem gilt es endlich die bestehende Zusage umzusetzen, dass Beamtinnen und Beamte auch ihren Aufstieg beim Bundeskriminalamt machen können.

Unsere aktuellen Forderungen zu anderen Bereichen der Bundespolizei, zu Personal- und Sachhaushalt sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen findet Ihr ausführlich in unserem Konsoldierungsprogramm beschrieben.


Source: RSS aus GdP Bundespolizei

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