Das im Februar 2009 in Kraft getretene Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) hat in seinen Übergangsreglungen eine unakzeptable Ungleichbehandlung bei der Ernennung der Beamtinnen – und -beamten auf Lebenszeit gebracht.
Während die, vor Inkrafttreten des DNeuG ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen weiterhin bis zum27. Lebensjahr auf ihre Lebenszeitverbeamtung warten müssen, werden die Kolleginnen und Kollegen die jetzt und zukünftig die Ausbildung beenden, richtigerweise direkt nach Beendigung ihrer Probezeit zu Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Die Gewerkschaft der Polizei lässt nun die Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens prüfen, um gegen diese Ungerechtigkeit vorgehen zu können.
“Zur Verstärkung unseres Zieles werden wir jetzt zusätzlich auch eine Unterschriftenaktion in der Bundespolizei und der Bundesfinanzpolizei einleiten, um unsere jungen Kolleginnen und Kollegen bei der Durchsetzung ihres Ziels auf Gleichbehandlung zu unterstützen. Gerade wer selbst Tag und Nacht den Kopf für die Demokratie und den Rechtsstaat hinhält, hat das Recht, die demokratischen Mittel auch zur Durchsetzung seiner eigenen Rechtsansprüche einzusetzen. Die Unterschriftensammlung, die wir anschließend dem Bundesminister des Innern übergeben werden, ist deshalb auch gelebte Demokratie in der Polizei” so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei.
Bitte druckt bei beiliegende Liste in der jeweiligen DG aus und sammelt Unterschriften. Die Listen bitte bis zum 06. Mai 2009 bei Reinhold Schuch abgeben.
Eure GdP-Kreisgruppe
BPOLI KS