Fast alle Dienststellen in der Bundespolizei klagen seit Monaten über mangelnde Personalstärken, so auch die BPOLI Kassel, obwohl diese zumindest auf dem Papier über einen sehr hohen Auffüllungsgrad verfügt. Vergleicht man allerdings die Dienstpostenbesetzungslisten mit dem tatsächlich vorhandenen Personal, so muss man ernüchternd feststellen, dass für die ureigenen Aufgaben nur 65 Prozent des Personals zur Verfügung steht.
Im Rahmen der verschiedenen Umorganisationen der Bundespolizei, in der die Beschäftigten in der Regel nach Sozialpunkten umgesetzt wurden, kamen immer wieder Ältere, eingeschränkt Verwendungsfähige oder Teilzeitbeschäftigte mit familiärem Hintergrund zur BPOLI Kassel. Das hatte zum einen gravierenden Einfluss auf das Durchschnittsalter, das derzeit etwa 50 Jahre beträgt und zum andern dazu geführt, dass die Anzahl der längerfristig erkrankten bzw. eingeschränkt verwendungsfähigen Beschäftigten exorbitant hoch ist, wodurch im Schnitt 8 Prozent der Beschäftigten nicht bzw. nur für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt werden können. Aber auch durch die hohe Anzahl der teilzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen von etwa 15 Prozent, fehlen etwa 8 Prozent der zu leistenden Stunden.
Rechnet man jetzt noch die 10 Prozent der Beschäftigten dazu, die innerhalb der Bundespolizei bzw. zu anderen Bedarfsträgern abgeordnet sind, kommt man auf gerade einmal 75 Prozent der Beschäftigten, die grundsätzlich zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus müssen am Airport Kassel die Luftsicherheitsaufgaben (laufen Ende Oktober 2015 aus) und die grenzpolizeilichen Aufgaben ohne zusätzliches Personal wahrgenommen werden.
Rechnet man jetzt alles zusammen, kommt man auf lediglich 65 Prozent der Personalstärke, die für die ureigenen Aufgaben zur Verfügung stehen. Wir haben für die derzeit schwierige Einsatzlage Verständnis, die durch die hohe Anzahl der Migranten entstanden ist und müssen sicherlich auch hierzu unseren Beitrag leisten. Wenn sich dadurch allerdings das tatsächlich vorhandene Personal auf teilweise 50 Prozent reduziert, muss schon hinterfragt werden, ob die Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen werden können. Zumal in jeder Woche in der Regel zwei Sammelrückführungen vom Airport Kassel in die Balkanstaaten erfolgen, wobei die BPOLI Kassel mit der Durchführung und Abwicklung beauftragt ist und dadurch ein hohes Personalkontingent zusätzlich gebunden wird.
Wir werden und dürfen es nicht zulassen, dass durch diese permanente Überlastung die Beschäftigten der BPOLI Kassel gesundheitlichen Schaden nehmen. Die schon bestehenden hohen Krankheitsquoten lassen solche Rückschlüsse jetzt schon zu.
Zunächst bleibt hier festzustellen, dass jede/jeder Mitarbeiter/in ihren/seinen Dienst mit voller Hingabe verrichtet. Jede/r nach seinen persönlichen oder körperlichen Möglichkeiten. Keiner kann etwas dafür, dass er lebensälter ist, jeder/jedem steht es zu ,eine Familie zu gründen, Familien gehen auseinander und es gibt Alleinerziehende, keine/r kann etwas für eine Erkrankung oder Einschränkung.
Alle voll einsatzfähigen PVB sollten vor Überlastung geschützt werden, um keine weitere Personalnot zu erzeugen.
Hier ist eine klare Darstellung der Personalsituation gegenüber vorgesetzten Dienststellen erforderlich, mit dem Hinweis, dass die Bundespolizei die Gleichstellung, Teilzeitarbeit, Schwerbehindertenrecht, Integration, Inklusion, Eingliederungsmanagement, Homeoffice, etc sich auf die Fahnen geschrieben hat und hierzu klare Vereinbarungen bestehen.
Wenn dadurch ein Personalfehl entsteht, sind als letztes die Mitarbeitern/innen verantwortlich, die in die genannten Schutzvereinbarungen fallen.
Hier ist die Dienstelle gefragt, deutlich anzuzeigen, dass gewisse Vorgaben, Einsätze, Mindeststärken, Abordnungen, Zusatzaufgaben, taktische Vorgaben, wegen der Personalsituation nicht möglich sind. Den Mitarbeitern/innen, die unter genannte Schutzvereinbarungen fallen, ein Gefühl zu geben, dass man sie eigentlich „schützt“, aber dadurch ein Personalmangel entsteht ist sicher der falsche Weg und nicht im Sinne der Schutzvereinbarungen, die teilweise von höchster Stelle beschlossen wurden.