Bundestag verabschiedet Gesetzesänderung zur Probezeitabkürzung

Berlin. Nach längerer, leider weitere Zeit beanspruchender Debatte im Innenausschuss, in deren Verlauf eine Reihe von Änderungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf eingearbeitet wurden, hat der Deutsche Bundestag am 15. Dezember 2011 nun endlich das „Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ verabschiedet.
Durch den wie im Gesetzentwurf belassenen Artikel 2 Nr. 10 dieses Gesetzes  wurde jetzt auch das Bundesbeamtengesetz geändert und dem § 147 Absatz 2 folgender Satz angefügt:
„Abweichend von Satz 1 werden Beamtinnen und Beamte, die vor dem 12. Februar 2009 in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen worden sind, auf Antrag in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen, wenn
1. sie sich in der Probezeit in vollem Umfang bewährt haben und
2. seit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe mindestens drei Jahre vergangen sind.“

Damit ist die langjährige entsprechende Forderung der GdP endlich umgesetzt. Es war die Gewerkschaft der Polizei, die 2009 diese Gerechtigkeitslücke aufgegriffen hat und immer wieder bei den Bundesinnenministern de Maiziére und Friedrich sowie den Parlamentariern für die Kolleginnen und Kollegen stritt und Druck machte. Die GdP hat einen langen Atem, das lohnt sich für die Mitglieder!
Der Bundesrat wird nun in seiner nächsten Sitzung am 10. Februar 2012 über das Gesetz endgültig beschließen. Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt können dann endlich die Lebenszeiternennungen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen erfolgen.

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