Dienst zu wechselnden Zeiten – Dein persönlicher Zulagenrechner:

Am 1. Oktober 2013 werden die bisherigen “Zulagen für Wechselschichtdienst und Schichtdienst” abgelöst von der “Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten”. Diese neue Zulage wird weiterhin neben der “Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten” (DuZ) gewährt. Es ist nicht mehr erforderlich, in einem Schichtsystem zu arbeiten. Die Zulage gilt gleichermaßen u.a. für den Einzeldienst, die MKÜ, die Bereitschaftspolizei, die Bundespolizizei See, die MFE…

Was ändert sich?

Künftig wird sich die Höhe Deiner monatlichen Zulage nach der Anzahl der von Dir in einem Kalendermonat zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr geleisteten Nachtdienststunden richten (sog. Grundbetrag). Nachtdienst ist jetzt einheitlich ein Dienst, der zwischen 20 Uhr und 6 Uhr zu leisten ist. Das ist nicht zu verwechseln mit der Nachtschicht!
Je Stunde erhältst Du 2,40 €, höchstens jedoch einen Grundbetrag von 108 Euro im Monat. Dafür benötigst du im Kalendermonat 45 Nachtdienststunden, bei weniger Nachtdienststunden ist der Grundbetrag niedriger. Leistest Du in einem Monat mehr als 45 Nachtdienststunden, so werden diese in den nächsten Monat übertragen und gutgeschrieben.

Für Stunden, die Du zwischen 0.00 Uhr und 6.00 Uhr Dienst geleistet hast, erhältst Du noch zusätzlich einen Euro pro Stunden (sog. Erhöhungsbetrag).

Weiterhin erhöht sich Deine Zulage noch einmal um 20,00 €, wenn Du im Berechnungsmonat mindestens drei Mal zu Diensten herangezogen wurdest, deren Zeit überwiegend an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag zu leisten waren (sog. Zusatzbetrag).

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Es müssen im Berechnungsmonat 4 Dienstpaare geleistet werden. Ein Dienstpaar muss aus 2 Diensten bestehen, deren Anfangszeiten mindestens 7 Stunden und maximal 17 Stunden auseinander liegen. Weiterhin ist erforderlich, dass Du im Berechnungsmonat mindestens 5 Stunden Dienst in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr geleistet hast. Dabei wird nur Volldienst, kein Bereitschaftsdienst berücksichtigt.

Wer dies erfüllt und mindestens 35 Dienststunden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr aufweist, bekommt auch die Pausen auf die Arbeitszeit angerechnet und 1/2 Tag Zusatzurlaub für diesen Monat gutgeschrieben.

Den Zulagenrechner findest Du hier auf unserer Homepage
in der rechten Spalte unter Services „Zulagenrechner“

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