GdP Kassel informiert 1/2012

Zahlung der Wechselschichtzulage bei Krankheit oder Urlaub
In einer aktuellen Entscheidung vom 27.10.11 (2 C 73.10) hat das Bundesverwaltungsgericht darüber entschieden, ob einem Beamten, der ständig im Wechselschichtdienst eingesetzt ist, die monatlich zu zahlende Wechselschichtzulage nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EZulV auch dann erhält, wenn er das notwendige Nachtschichtpensum wegen Erholungsurlaubs, Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung oder Erkrankung nicht komplett erfüllt habe.
Eine Beamtin / ein Beamter erwirbt mit Beginn des ständigen Einsatzes im Wechselschichtdienst (§ 18 Abs. 1 EZulV) den Anspruch auf die Wechselschichtzulage für den jeweiligen Monat, wenn ihm in den 10 Wochen vor dem Monatsende mindestens 80 Nachtschichtstunden gutgeschrieben sind. Die Vorinstanzen hatten den Anspruch des Beamten abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun: „Nachtschichten, die der Beamte aus den in § 19 Abs. 1 Satz 1 EZulV genannten Gründen (Erholungsurlaub, Krankheit oder Fortbildung) nicht absolviert habe, seien bei der Berechnung des Nachtschichtpensums, das nach § 20 Abs. 1 Satz 1 EZulV für die Gewährung der Wechselschichtzulage erforderlich sei, in dem zeitlichen Rahmen des § 19 Abs. 1 Satz 2 EZulV wie Dienstzeiten zu berücksichtigen“.
Das in sich schlüssige Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung. Das Urteil im Ganzen kann unter folgendem Link gelesen werden:
www.bverwg.de

Novellierung der Erschwerniszulagenverordnung
Derzeit wird zwischen GdP und BMI über eine Novellierung der Erschwerniszulagen-verordnung verhandelt. Der derzeitige Verhandlungsstand ist wie folgt:

1. Die derzeitigen Begriffe „Wechselschichtzulage“ und „Schichtzulage“ entfallen und werden durch den Begriff „Zulagen für Dienst zu wechselnden Zeiten“ ersetzt. Die Zulage wird nach Nachtstunden berechnet und gliedert sich wie folgt:
5 Nachstunden 12 Euro
15 Nachtstunden 36 Euro
25 Nachtstunden 60 Euro
35 Nachtstunden 84 Euro
45 Nachtstunden 108 Euro.
Nachtstunden oberhalb der Werte der Stundenstaffel werden in die nachfolgenden Kalendermonate übertragen, der Übertrag ist auf 135 Stunden begrenzt.

(Der Dienstplan der BPOLI KS sieht bei voller Arbeitszeit durchschnittlich über 50 Std. vor, so dass anstatt der 76,70 € monatlich 108,00 € gezahlt würden. Außerdem könnte sich jeder ein gewisses Polster ansparen, so dass die Zahlung der Schichtzulage bei einer vorübergehenden Tätigkeit im Tagdienst – max. drei Monate – nicht eingestellt würde.)

2. Die Zahlungen für den Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) bleiben bestehen, für die Dienstzeiten zwischen 00.00 und 06.00 Uhr werden je Stunde zusätzlich 1,00 € gezahlt.

(Dieser Anteil der Stunden zu dieser Zeit beträgt im Durchschnitt mehr als 30, so dass zusätzlich über 30,00 € pro Monat ausgezahlt würden.)

3. Beamte, die im Kalendermonat mindestens zu drei Diensten herangezogen werden, die an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag beginnen, erhalten zusätzlich 20,00 €.

(Da der Dienstplan für unsere Beschäftigten im Monat in der Regel zwischen 2 und 5 Wochenend- bzw. Feiertagdienste vorsieht, werden wir in unserer Stellungnahme dafür plädieren, dass jeder Dienst an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag mit einem festen Satz vergütet wird, wir halten 8 – 12 € für durchaus gerechtfertigt.)

Bei einer Gegenüberstellung „Alt gegen Neu“ auf ein Jahr hoch gerechnet würde das bei unserem derzeitigen Dienstplan für einen vollschichtig eingesetzten Beschäftigten eine zusätzliche Mehrvergütung von ca. 800 – 900 € jährlich mit sich bringen.

Aus- und Umbau Revier Fulda
Der Gesamtpersonalrat hat anlässlich seiner letzten Sitzung über dieses Thema mit dem Präsidenten Lohrbach  gesprochen. Herr Lohrbach hat mitgeteilt, dass die Haushaltsmittel für anstehende Baumaßnahmen vom Präsidium verteilt werden. Je nach Höhe der verteilten Haushaltsmittel würden dann seitens der Direktion die möglich Baumaßnahmen für das laufende Jahr umgesetzt. Ich habe in diesem Gespräch noch einmal verdeutlicht, dass die  Erweiterung so wie vor zwei Jahren vorgesehen nicht mehr umgesetzt werden kann, da wir die Räumlichkeiten in diesem Umfange schon gar nicht mehr anmieten können, da diese mittlerweile von anderen Bedarfsträgern genutzt werden. Sollte unsere Bedarfsanmeldung in den nächsten Wochen keine Berücksichtigung finden, sehe ich auch die letzte Möglichkeit eines Ausbaus des Reviers schwinden. Noch extremer sehe ich die Notwendigkeit den Wachenraum zu renovieren und mit einer Sicherheitsschleuse zu versehen. Wir sehen nicht ein, dass wir durch mangelnde finanzielle Zuweisungen permanent die Sicherheit und Gesundheit unserer Beschäftigten aufs Spiel setzen. Sollte sich in den nächsten Wochen nichts tun, werden wir nach anderen Möglichkeiten suchen den Aus- und Umbau voranzutreiben.

Eure GdP-Kreisgruppe
Kassel

Facebooktwitter

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*