GdP-KG Kassel informiert 5-2011

 

Haushalt 2011/2012

Die Einsparaufforderungen an die Bundespolizei wurden vom Vorstand des B-HPR im Ministergespräch am 20. Juli erörtert. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass das Einsparpotential begrenzt ist, da allein aus den flexiblen Haushaltspositionen die Millionen eingespart werden sollen. Dies ist nicht möglich. Anlass zur Kritik bietet dabei sowohl das Verhalten der Abteilung Bundespolizei im BMI, als auch des Präsidiums. Die GdP hätte erwartet, dass diese Einsparforderungen kritisch hinterfragt werden. Im Ergebnis hätte schon an diesen Stellen verdeutlicht werden müssen, dass Einsparvolumen in dieser Größenordnung nicht zu erzielen ist, weder im laufenden Haushalt, noch in den Folgejahren. Stattdessen wird der Erlass klaglos hingenommen und in die Organisation kommuniziert, mit dem Ergebnis, dass Einsparvorschläge erstellt werden, die die Organisation im Kern erschüttern. So werden Ideen entwickelt, die Benzinkosten zu kontingentieren, die Reisekosten zu reduzieren oder Liegenschaften abzumieten. Die einzigen Reaktionen auf diese unmöglichen Forderungen erfolgen aus den Reihen der GdP.

 Unsere Positionen sind klar: Die Funktionsfähigkeit der Bundespolizei muss erhalten bleiben, deshalb kann es keine Einschränkungen bei Kilometerleistungen geben und es können auch keine Liegenschaften abgemietet werden. Im übrigen gehören die Liegenschaften zum Kernbereich der Neuorganisation. Zwischenzeitlich wurde durch BMI-Erlass auch geregelt, dass „dieser Wahnsinn“ ein Ende haben wird. Es werden zukünftig keine Liegenschaften geschlossen, bis die Umorganisation abgeschlossen ist. Die GdP fordert aber auch, dass die Kosten für „Fremdverwendungen“ von Bundespolizisten, z.B. bei anderen Bedarfsträgern auch aus diesen Haushalten bezahlt werden. Dazu zählen sowohl Verwendungen beim BKA, beim Bundesamt für Verfassungsschutz, als auch Verwendungen im Ausland.


Einsatzbekleidung für Einzeldienstkräfte

Die Einzeldienstkräfte erhalten zwischen 2012 und 2016 blaue Einsatzbekleidung in der gleichen Qualität, wie sie derzeit in der Bundesbereitschaftspolizei verwendet wird. Dies ist ein Fortschritt gegenüber der bisherigen Ausstattung. Allerdings nur einen Anzug mit einer flammhemmenden Ausstattung. Der zweite Einsatzanzug ist nicht flammhemmend. Dieser Umstand ist der knappen Haushaltslage geschuldet, aber für die Kollegen in einzeldienstlicher Verwendung auch hinnehmbar, da sie weniger als die Kollegen in der Bereitschaftspolizei verbandspolizeilich eingesetzt sind. Dabei werden erst die Inspektionen nach einer Prioritätenliste ausgestattet, anschließend die Kollegen in Stabsfunktionen und bei BPOLI Kriminalitätsbekämpfung. Weitere Informationen erhaltet ihr in der Infothek (Einsatzbekleidung für Einzeldienstkräfte BPOLP – 61 – 140601 – 0016 – 0025 vom 25 Februar 2011)



BGV-Mitglieder finden neue Heimat in der GdP

Neben den langjährigen Führungskräften Knut Paul, Lothar Wick und Gerda Baumann

haben alleine im Juli, 90 weitere bgv-Mitglieder ihre neue Heimat in der GdP gefunden.

Offensichtlich ausgelöst durch die Fusionsentwicklungen der, in der Bundespolizei vertretenen Beamtenbundgewerkschaften häufen sich bei uns die Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, die dort organisiert sind, nach den Konditionen für einen Übertritt in die Gewerkschaft der Polizei. Nach Abstimmung mit unseren Direktionsgruppen haben wir entschieden, auch für diese Aktion die im Beamtenbund erworbenen Gewerkschaftszeiten voll umfänglich auf die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft der Polizei anzurechnen. Allerdings werden wir aus sehr grundsätzlichen Erwägungen keine 1- Euro Mitgliedschaften anbieten. Das wollen wir schon aus Gründen der Solidarität unseren Kolleginnen und Kollegen, die teilweise seit vielen Jahren den vollen Mitgliedsbeitrag bezahlen, nicht zumuten. “Wir heißen alle Kolleginnen und Kollegen, die Mitglied der Gewerkschaft der Polizei werden wollen, ganz herzlich willkommen. Sie werden bei uns offen und kollegial aufgenommen werden und moderne, leistungsfähige und zielorientiert arbeitende, Gewerkschaftsstrukturen und engagierte Kolleginnen und Kollegen auf allen Ebenen vorfinden. Auch eine ganze Reihe von Kolleginnen und Kollegen, die in den zurückliegenden Jahren teilweise aus herausragenden, aktiven Funktionen in ihrer früheren Organisation zu uns gewechselt sind, können das mit  ihren eigenen Erfahrungen belegen”, so Josef Scheuring, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, Bezirk Bundespolizei.



Beförderungen bei der BPOLI Kassel

Aus den Restwertigkeiten, die durch das BPOLP an die Direktionen verteilt wurden, und weiteren Ruhestandsdaten können 4 Kolleginnen und Kollegen der BPOLI Kassel zum Ende des Monats befördert werden.


Dabei handelt es sich um:

eine Beförderung zum POM

zwei Beförderungen zum PHM

und eine Einweisung zum PHM(Z).


Die noch möglichen neun Beförderungsmöglichkeiten vom PK zum POK will die BPOLD Koblenz nicht nutzen, da insgesamt 25 PK’s die gleichen Beurteilungsnoten und die gleiche Anzahl der Monate im Amt und der Laufbahn im gehobenen Dienst vorweisen. Die Beförderungsrichtlinien sehen zwar als weitere Unterscheidungsmerkmale z. B. das Lebensalter vor, die Direktion möchte allerdings diese Entscheidungsmerkmale nicht nutzen und den im Oktober zu erstellende ALN mit einbeziehen, was allerdings eine Beförderung frühestens im Dezember ermöglichen würde. Der GPR hat die BPOLD aufgefordert die Beförderungen umgehend vorzunehmen und zur Unterscheidung diese Hilfskriterien zu nutzen, da ansonsten 9 Kolleginnen und Kollegen ein hoher finanzieller Verlust entstehen würde, der so nicht hinnehmbar sei. Außerdem würde man sich in die Gefahr begeben, dass die Beförderungsmöglichkeiten evtl. aufgrund irgendwelcher Sparzwänge abgezogen würden.

 

Eure

GdP-Kreisgruppe Kassel

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