Der Bundesinnenminister übersandte seinen Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2010/2011. Nach diesem Entwurf werden in Übertragung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund verbessert.
Im Kern sind folgende Verbesserungen vorgesehen:
1. Lineare Anhebung der Grundgehälter, Zulagen, Familienzuschlag, Anwärtergrundbeträge und
· um 1,2 Prozent ab 1. Januar 2010,
· um 0,6 Prozent ab 1. Januar 2011 sowie
· um 0,3 Prozent ab 1. August 2011.
2. Gewährung einer Einmalzahlung an Empfänger von Dienstbezügen im Januar
2011 in Höhe von 240,- Euro, für Anwärter in Höhe von 50,- Euro.
In Zusammenarbeit mit dem DGB werden wir Gespräche mit dem Bundesinnenministerium zur gesetzlilchen Übertragung des Tarifergebnisses sowie unseer weiteren Forderungen führen.
Ein Beteiligungsgespräch nach § 118 BBG ist für Ende April 2010 vorgesehen.