Ein Kommentar von Roland Voss, Vorsitzender der GdP Direktionsgruppe Koblenz zu den bevorstehenden Beförderungen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Der Kassenanschlag 2009 für die Bundespolizei (PVB) wurde am 24. Juni 2009 vom Bundespolizeipräsidium Potsdam an die Bundespolizeibehörden verschickt. Zuvor gab es Gespräche zum Kassenanschlag auf Ebene des Bundespolizeipräsidiums, welches seit in Krafttreten der Reform zuständig ist. Der Kassenanschlag für die Verwaltung steht noch aus.
Hierzu möchte ich noch einige Informationen bekannt geben.
Dort wo der 2. Schritt der Reform bereits abgeschlossen ist, kann auf dieser Basis die Beförderungsrangfolge erstellt werden. Die Direktion Koblenz ist eine der weinigen Direktionen, in der bereits der 2. Schritt abgeschlossen ist. Die entsprechenden Bescheide sind in der letzten Woche an die Beschäftigten versendet worden. Der GPR und die Personalabteilung haben bereits mit der erforderlichen Arbeit begonnen. Die Aufstellung der neuen Rangfolge auf Grundlage der Ergebnisse des 2. Schrittes, wird im Juli beendet sein, so dass wahrscheinlich im August befördert wird. Diese Zeit wird benötigt werden. Die GdP setzt sich daher dafür ein, dass die Wirksamkeit der Maßnahmen zum 01.07.2009 erfolgen wird.
Das BPOLP wird mittelfristig die prozentuale Aufteilung der Beförderungsmöglichkeiten in den Direktionen angleichen, so dass eine bundesweit vergleichbare Verteilung der Planstellen erfolgt.
Hier kommen die Obergrenzen zum Tragen, die durch das Bundesbesoldungsgesetz bestimmt werden. Darin ist festgehalten, welcher Prozentsatz der Beförderungsmöglichkeiten auf welche Besoldungsgruppen verteilt werden darf. Wir haben klar und deutlich Stellung bezogen und kund getan, dass wir Obergrenzen für Beförderungsämter grundsätzlich ablehnen. Wir meinen, dass das Parlament als Haushaltsgesetzgeber selbst direkt und unmittelbar die Zahl und Zuordnung von Beförderungsplanstellen regeln kann. Dieses wäre für die Bundespolizei gerecht, da nach unserer Meinung Obergrenzen gegen das Prinzip der funktions- und verantwortungsgerechten Zuordnung von Ämtern verstoßen. Obergrenzen halten nicht Schritt mit der Entwicklung der Arbeitswelt in der öffentlichen Verwaltung. Der Stellenkegel stammt aus 1992 und ist längst überholt. Die Organisation der Bundespolizei hat sich seitdem grundlegend gewandelt. Aufgaben haben sich inhaltlich und mengenmäßig verändert. Die Organisation hat sich den Aufgaben angepasst. Das Personal hat sich weiter entwickelt um den Anforderungen gerecht zu werden.
GdP lehnt Obergrenzen als Beförderungshemmnis ab!
Während die GdP Obergrenzen als ärgerliches Beförderungshemmnis – vor allem für Alt-Obermeister und die Angehörigen der Verwaltung – ablehnt, begrüßte der Beamtenbund DBB (Dachverband von BGV und DPolG) “ausdrücklich, dass das bisherige Bewertungs- und Obergrenzenniveau beibehalten” werden soll. Im Ergebnis fallen die Beamtenbundorganisationen der Bundespolizei und ihrer Verwaltung damit in den Rücken. Nach meiner Information stehen im Haushalt 2009 ca. 1700 Beförderungen im mD. und gD. zur Verfügung. Die GdP setzt sich dafür ein, dass ungenutzte Beförderungsmöglichkeiten aus dem PVB Bereich für Beförderungen in der Verwaltung genutzt werden. Dieses ist schon deshalb sinnvoll, da die Stellenplanobergrenzen sich innerhalb der Bundespolizei anders auswirken werden, als in den vergangenen Jahren und die Situation insgesamt nicht besser, sondern eher schlechter werden wird. So werden innerhalb der Bundesoberbehörde (Bundespolizeipräsidium) mehr Beförderungen möglich sein, als im Rest der Bundespolizei.
Hier gilt es unbedingt Verhandlungen überregional aufzunehmen und genau nachzurechnen und vor allem gerechter zu verteilen. Keine andere Bundesbehörde ist mit der Bundespolizei vergleichbar. Es würde gerade von den Beschäftigten als ungerecht empfunden, wenn innerhalb einer Behörde unterschiedliche Obergrenzen zum Tragen kommen.
Bundeweites Ranking wäre möglich!
Ebenfalls muss die Reform mit berücksichtigt werden. Es wird von den Beschäftigten nicht zu verstehen sein, weshalb durch Organisationsentscheidungen negative Beförderungsauswirkungen erwachsen sollen. Eine mögliche und gerechte Entscheidung wäre, gerade in Spitzenämtern der Verwaltung ein bundesweites Ranking einzuführen.
Es muss gerecht sein!
Abschließend sei noch der Vollständigkeit mitgeteilt, dass in den Direktionen, wo die Setzungsphase noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird, auf Grundlage der alten Beförderungsdienstposten zu befördern ist.
Neben der Umstellung des Besoldungsrechts gibt es noch eine Vielzahl von Arbeitsfeldern, die binden. Insoweit können wir innerhalb der Direktion Koblenz froh sein, dass wir zusammen mit der Direktionsleitung und vor allem dem Personalbereich eine ausgezeichnete und konstruktive Zusammenarbeit für die Menschen in der Direktion haben. Gerade in Zeiten mit schwierigeren Rahmenbedingungen ist dieses wichtig und sinnvoll und wirkt sich positiv für die Menschen aus.
Ich denke, wir sind gemeinsam auf dem richtigen Weg!
Euer Roland Voss