Mit Pflastersteinen, Gehwegplatten, Flaschen und auch mit Brandsätzen attackieren Gewalttäter Einsatzkräfte der Polizei. Die Polizeiuniform wird zunehmend zum Gefahrenpunkt für ihren Träger.Es gibt zu viele Mitbürger, die den Menschen in Uniform provozieren und ständig herausfinden wollen, wer der Stärkere ist. Der Schutz durch die Uniform, der durch den gesellschaftlichen Konsens über die Autorität der Polizei entstand, ist dahin. Der bereits bestehende § 113 StGB – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – knüpft die Strafbarkeit von Widerstandshandlungen an die Vollstreckungssituation an, d.h. ohne Vollstreckung oder unmittelbar bevorstehende Vollstreckung keine Strafbarkeit. Die Gewerkschaft der Polizei will mit dem neuen § 115 StGB die feindliche Motivation des Täters mit erfassen Allein der tätliche Angriff ohne Vollstreckungshandlung soll strafbar gemacht werden. Ein Verschärfung des Strafmaßes des § 113 StGB reicht für eine Ächtung von Gewalt nicht. § 115 StGB schützt die körperliche Unversehrtheit besser als die klassischen Körperverletzungsdelikte, da die strafbare Handlung vorverlegt wird und nicht von ihrem Ergebnis abhängt.
Die vorgeschlagene Norm der Gewerkschaft der Polizei bezieht die Rettungskräfte mit ein.Dies hat auch der Vorsitzende der IMK erkannt. Hamburgs Innensenator Christoph Althaus(CDU) sieht Handlungsbedarf. § 113 StGB reicht für ihn gegen willkürliche Angriffe nicht aus.