Tragen von Funktionsunterwäsche bzw. dienstlicher oder privater Unterhemden

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in unserem Gespräch mit der Inspektionsleitung der BPOLI KS haben wir dieses Thema erörtert und festgestellt, dass diese Weisung ihren Ursprung bei der Direktion Koblenz hat. Grundlage dieser Anordnung ist wohl ein Schreiben von Dr. Kass aus dem BMI, welches von der Direktion umgesetzt wurde.

Da dem Übergangspersonalrat die Eingabe eines Beschäftigten zu diesem Thema bereits vorliegt, wird hierüber mit der Direktionsleitung in den nächsten Tagen ein Gespräch geführt.

 

Wir halten euch auf dem Laufenden.

Eure GdP-Kreisgruppe
BPOLI KS

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One Reply to “Tragen von Funktionsunterwäsche bzw. dienstlicher oder privater Unterhemden”

  1. Wie schaut es denn derzeit in anderen Inspektionen in der Bundesrepublik aus – wird dort diese Anordnung auch bis auf Letzte durchgesetzt?

    Wie war es in der Vergangenheit?

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