Wissenswert aus dem Bezirkspersonalrat in Potsdam – Ausgabe Februar 2012

Wissenswert aus dem BPR mit Themen zur Neuorganisation, ePlan, Gesundheitsmanagement, Gehörschutz u.a.

1.      In Kürze und aus der Fraktion

1.1.         Wie bereits bekannt ist, wird das GdP-Phone in der bisherigen Variante bis spätestens 31.03.2012 vom Netz genommen. Das Sozialwerk Sachsen bietet den Nutzern in den derzeit versandten Anschreiben neue Vertragskonditionen an, zu deren Bestand und Laufzeit leider keine konkreten Informationen vorliegen. Der Bezirk Bundespolizei empfiehlt seinen Mitgliedern deshalb, die Angebote des freien Marktes alternativ zu prüfen.

1.2.         Die Konzeption Auslandsbetreuung, welcher der BPR vor geraumer Zeit die Zustimmung verweigert hat (u.a. da unserem Erachten nach maßgebliche Inhalte fehlten) befindet sich in Überarbeitung. Vor einer bundesweiten Vorstellung wird der BPR seitens der Dienststelle kontaktiert, um die seinerzeit vorgebrachten Einwände und Anregungen zu klären.

1.3.         Bereits für den März ist die Freigabe des Kassenanschlages für den Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei durch das Bundespolizeipräsidium beabsichtigt. Sind wir mal gespannt, ob dies wirklich realisiert wird und auch, ob der für die Verwaltungsbeamtinnen und –beamten auf dem Fuße folgt. Wir hoffen es…

1.4.         In der Nacht von Montag auf Dienstag hat die Bundespolizei an der holländischen Grenze zwei Mörder aus Bremen festnehmen können. Dies war ein Erfolg im Rahmen regulärer Streifen- und Kontrolltätigkeit und zeugt wieder einmal von hoher Professionalität und polizeilichem Erfahrungswissen unserer Kolleginnen und Kollegen.

1.5.         Die Verfügung an die Direktionen und die Akademie zwecks Unterrichtung aller Beschäftigten über die von ihnen in EPOS erfassten Daten ist (endlich!!!) in der Mitzeichnung und soll kommende Woche in Umlauf gebracht werden.

1.6.         Die durch die Personalräte geführte Diskussion um die Brauchtumspflege am Rosenmontag im Rheinland hat eine Regelung hervorgebracht, die bundesweit die Teilnahme an regionalen „Feier“-Tagen ermöglicht. Sofern dienstlich möglich, kann dem Dienst unter Anrechnung der Arbeitszeit ferngeblieben werden, da der Gemeinschaftstag für diese regionale Brauchtumspflege nunmehr auch individuell in Anspruch genommen werden kann.

1.7.         Schulterstücke mit dem 5. Stern entsprechend der neuen Erlasslage befinden sich in Beschaffung und sollen noch im Frühjahr 2012 ausgegeben werden.

1.8.         Für die Ermittlungen bzw. der Aufarbeitung der Tätigkeiten der rechten Terrorzelle NSU hat das BKA bis zu 50 Mitarbeiter/-innen der Bundespolizei zur Unterstützung angefordert.

1.9.         Zur Anwendung der laufbahnrechtlichen Vorschriften in der Probezeit (Zweitverwendung) bestehen bundesweit unterschiedliche Auffassungen. Der BPR hat in die Überlegungen einfließen lassen, dass die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei integrativ ist, so dass eigentlich überall in mindestens zwei Aufgabenfeldern tätig geworden wird. Eine „Personalrotation“ von Probezeitbeamtinnen und –beamten ist sowohl für die Organisation als auch die Beschäftigten unvorteilhaft.

 

2.      Abschluss der Neuorganisation
Um Schritt IV der personellen Umsetzung der Neuorganisation beschließen und verlautbaren zu können, hat der Hauptpersonalrat einen Katalog noch klärungsbedürftiger Fragen zusammengestellt. Das an das BMI gerichtete Schreiben wurde den Personalräten und Dienststellen zur Kenntnis gegeben. Grundsätzlich ist also richtig, dass BMI und HPR über den Abschluss der Reform zu befinden haben. Da das BPOLP jedoch zur Stellungnahme aufgefordert war, wurden die Inhalte auch Thema im Monatsgespräch des BPR mit folgenden Aussagen:

  • Der Fortbestand des Kündigungsschutzes für Tarifbeschäftigte ist aus Sicht des BPOLP unbestritten, schließlich gab es bisher keine betriebsbedingten Kündigungen und es ist nicht die Absicht, nunmehr damit zu beginnen.
  • Schwieriger wird es wohl bei weiterhin anzuwendenden Ausgleichsmaßnahmen, denn diese sind abhängig von deren Finanzierbarkeit.
  • Die Bußgeldstellen in Halle und Schwandorf bleiben unangetastet.
  • Die Einrichtung mobiler Arbeitsplätze wird eingehend geprüft.
  • Zur Priorisierung von Dienststellen und deren Auffüllungsgrad kann das BPOLP keine Entscheidung treffen. Vielmehr ist die AG ODP-Schere gefragt, da deren Ergebnisse im ODP Niederschlag finden müssen. Dann wäre auch eine Entscheidung zu Priorisierungen obsolet…
  • Größtes Spannungsfeld wird der nicht vereinbarte 5. Schritt, da Personalverschiebungen wohl unausweichlich wären. Der betroffene Personenkreis umfasst maximal noch ca. 300 PVB und 50 Beschäftigte – eher weniger, wenn man deren Altersstruktur betrachtet. Die soziale Verträglichkeit wird weiterhin eine Rolle spielen und allen Betroffenen wird selbstverständlich ein rechtsstattliches Verfahren zuteil. Auch demografische Entwicklungen einzelner Standorte sollen bewertet werden, um nicht in den kommenden Jahren hohe Altersabgänge durch erneute Personalverschiebungen kompensieren zu müssen.
    Tarifbeschäftigte aus unteren Entgeltgruppen und strukturschwachen Regionen sollen von allen Überlegungen unberührt bleiben.
  • Die noch offenen gerichtlichen Verfahren im Zuständigkeitsbereich der BPOLD BBS werden selbstverständlich abgewartet, bevor weitere Maßnahmen geprüft werden.

3.      Gesundheitsmanagement
Der Entwurf des Bezirkspersonalrates zur Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement wurde gefertigt und wird in Kürze dem BPOLP mit dem Angebot der Erörterung vorgelegt. Im Rahmen der Transparenz wird dieser Entwurf zeitgleich auch den Gesamtpersonalräten und den Hauspersonalräten der Direktionen sowie der BPOLAK zur Kenntnis zugehen. Das förmliche Rückäußerungsverfahren wird unverzüglich eingeleitet, sobald eine für beide Parteien unterzeichnungsfähige Version vorliegt.

 

4.      ePlan
Bevor es zu einem bundesweiten Roll-out für den ePlan kommen soll, wird als nächster Schritt der Abschluss einer „Dienstvereinbarung zur Einführung eines elektronischen Dienstplanes“ angestrebt. Erkenntnisse aus der in der Evaluierungsphase durchgeführten Mitarbeiterbefragungen in den Testdienststellen sollen hier einfließen.

5.      Übermittlung von Fehltagen der Tarifbeschäftigten an das BVA
Die Direktionen und die Akademie wurden durch das BPOLP aufgefordert, ein- bis zweimal wöchentlich die Krankheitsdaten aller Tarifbeschäftigten an das Bundesverwaltungsamt in einer Excel-Liste zu übermitteln. Hintergrund wäre, dass ab sofort jeder einzelne Fehltag im Lohnprogramm erfasst werden müsse. Warum und weshalb, auf welcher Rechtsgrundlage? Diese Fragen werden mangels Information und Beteiligung des BPR aufgeklärt, denn ohne Weiteres werden keine Daten unserer Beschäftigten an externe Behörden weitergegeben! Auch wird dem BPOLP unser Unverständnis der Verfahrensweise ohne Einbindung der Interessensvertretung deutlich mitgeteilt.

 

6.      Olympische Spiele
Die Olympischen Sommerspiele in London stehen vor der Tür. Wie auch bei vergangenen Spielen wird das deutsche Haus durch die Bundespolizei „betreut“ werden (Zugangskontrollen, Objektschutz…, auch wenn dies durch die Engländer nicht wirklich gewünscht war). Anders als für die Winterspiele in Vancouver 2010 wird die Personalauswahl diesmal nicht „selektiv bestimmt“ sein, sondern durch eine bundesweite Ausschreibung erfolgen. Ca. 85 PVB werden für die Spiele und ca. 25 für die Paralympics im Einsatz sein.

7.      Impulsschallgehörschutz
In den letzten Wochen hatten wieder zwei Kollegen anlässlich eines Fußballeinsatzes Knalltraumata zu beklagen. Anlass für uns, erneut die umfassende Gehörschutzausstattung aller gefährdeten Kolleginnen und Kollegen einzufordern. Das BPOLP erläuterte dazu, dass im vergangenen Jahr insgesamt 8.000 Stück beschafft und bundesweit ausgeliefert wurden. Bis zum dritten Quartal 2012 wird es allerdings einen Rahmenvertrag geben, der es den Direktionen ermöglicht, den Impulsschallgehörschutz eigenständig als Verbrauchsmaterial zu beschaffen und auszugeben. Auf Probleme mit den „Ohrstöpseln“ im Einsatz (z.B. im Zusammenhang mit Funk) angesprochen, räumte das BPOLP ein, dass technisch auch Alternativen in Form individuell anzupassender „Hörgeräte“ möglich wären, deren Beschaffung allerdings wegen enorm hoher Kosten pro Person derzeit haushaltsrechtlich ausgeschlossen sei.

8.      Verbeamtung auf Lebenszeit
Die Änderung des § 147 Abs. 2 BBG hat vergangenen Freitag auch den Bundesrat erfolgreich passiert. Die Unterzeichnung des Fachkräftegewinnungsgesetzes (in welchem die Änderung des BBG als Artikel enthalten ist) durch den Bundespräsidenten steht somit unmittelbar bevor, so dass in Kürze mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt die Gültigkeit der Änderung zu erwarten ist. Trotzdem der Gesetzesentwurf die Beendigung der Probezeit von Beamtinnen und Beamten „alten Rechts“ und die Ernennung auf Lebenszeit als Antragstatbestand formulierte, sicherte das BPOLP zu, dass alle Maßnahmen (einschließlich der ja bereits veranlassten ärztlichen Untersuchungen) von Amts wegen geschehen werden und die Vorbereitungen in den Dienststellen sogar größtenteils schon abgeschlossen sind.

9.      Werkstattkonzept

Anlässlich der Schließung der Kfz-Werkstatt im AFZ Eschwege (als Temporäre Außenstelle einer regionalen Bereichswerkstatt) und dadurch entstandener kurzfristiger Auswirkungen für dort eingestellte Auszubildende, wurde auch das Werkstattkonzept wieder thematisiert. Grundsätzlich wurde vereinbart, dass jegliche Entscheidungen, die personelle Auswirkungen haben, dem BPR zur Kenntnis gegeben werden. Dass dies vorliegend nicht geschehen ist, entschuldigte das BPOLP, zumal die Auszubildenden die Kurzfristigkeit unverschuldet „ausbaden“ mussten. Letztendlich ist eine Lösung einschließlich Ausgleichsmaßnahmen gefunden worden, jedoch sollten nicht die „Schwächsten“ der Organisation in deren Mühlen geraten.
Im Gesamtkontext betonte das BPOLP erneut, dass alle Standorte mindestens so lange erhalten bleiben sollen, wie vorhandenes Personal beschäftigt werden kann. Diese Entscheidung führte auch dazu, dass die RBW’s derzeit besser aufgestellt sind als bei Beginn der Neuorganisation.

10.  Einsatzbekleidung für den Entschärferdienst
Dem Bezirkspersonalrat wurde vom BPOLP das Einsatzbekleidungssystem für den Entschärferdienst zur Mitbestimmung vorgelegt. Ziel ist der Erhalt einer einheitlichen und aufgabenspezifischen Ausstattung. Einsatzkombination, Einsatzanzug, Regenschutzanzug, Geräteweste und Einsatzstiefel etc. sind spezielle funktionsbezogene Ausstattungen, die dem Schutz der Entschärfer dienen, funktionsbezogen geschnitten sind und unter den entsprechenden Bedingungen optimalen Tragekomfort bieten müssen. Die Vorlage wurde den Gesamtpersonalräten, in deren Zuständigkeitsbereich Entschärfer angebunden sind, zur Rückäußerung zugeleitet. Haushaltsmittel für die Beschaffung der Einsatzbekleidung für Entschärfer sind in der Haushaltsplanung 2012 bereits berücksichtigt.

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