Wissenswert aus dem BPR April 2012


  • Personalratswahlen 2012

Nur noch drei Wochen sind es bis zur Wahl und es gilt, unsere Wählerinnen und Wähler zur Wahl zu bewegen, um die personalrätliche Arbeitsgrundlage für die nächsten vier Jahre zu sichern. Wir können mit Fug und Recht behaupten: WIR haben unsere Arbeit gemacht! Nachzulesen ist das Erreichte in den Wahlbroschüren und auf unserer Homepage. Und auch im letzten Wissenswert wurden viele Punkte aufgeführt, die noch Unentschlossene überzeugen sollten. Getreu dem bekannten Beatles-Song „All together now“ sollte es uns gelingen, gemeinsam zu einem guten Wahlergebnis zu gelangen. Vorgemacht haben es die Bundesfinanzpolizei und das BAG, wo die GdP in den Personalratsgremien deutliche Zuwächse verzeichnen konnte. Wichtig ist nun allerdings vor allem, unsere Erfolge und die politische Arbeit (z.B. zum Bundeshaushalt) in den Vordergrund zu stellen und keine potentiellen Wählerinnen und Wähler durch negative Äußerungen zu verprellen.

Noch umgesetzt werden soll die Absicht, auch im Intranet der Bundespolizei Wahlhinweise zu platzieren, um deutlich zu machen, dass auch der Dienstherr Interesse an einer guten und funktionierenden Interessensvertretung hat. P Seeger begrüßte diesen Vorschlag.

Im Übrigen muss sichergestellt werden, dass auch alle Beschäftigten im Ausland von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können. Möglich wird dies z.B. durch die Ver- und Rücksendung der Wahlunterlagen mit privaten Anbietern (z.B. FedEx), da die dienstliche Post erfahrungsgemäß nicht immer die schnellste ist. Wir bitten alle Wahlvorstände, diese Möglichkeit in Betracht zu ziehen und umzusetzen.

In diesem Zusammenhang ein großes Dankeschön an alle, die sich aktiv in den Wahlkampf einbringen und für die Stimmabgabe an unsere Liste 1 mobil machen!

  • Personalentwicklungskonzept Verwaltung

Im Zusammenhang mit der Bewertung von Aufstiegsverfahren und der (Plan-) Stellensituation im Bereich der Verwaltung wurde erneut festgestellt, dass auch für Verwaltungsbeamte und erst Recht für Tarifbeschäftigte der Bundespolizei ein Personalentwicklungskonzept dringend erforderlich ist, um auch in diesen Bereichen Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen und zu realisieren. Der momentane und seit vielen Jahren vorzufindende Stillstand insbesondere im Tarifbereich, in welchem die erste Eingruppierung oftmals auch der letzten entspricht, ist unerträglich und heutzutage keinesfalls konkurrenzfähig. Die (Tarif-) Vertreter des Bezirkspersonalrates werden sich deshalb dieser Angelegenheit in der neuen Amtszeit ganz speziell und intensiv widmen.

In der aktuellen Sitzung wurde der Hausleitung Potsdam trotzdem nochmals ans Herz gelegt, nicht genutzte Planstellenwertigkeiten der Besoldungsgruppe A 8 PVD für Beförderungen im Verwaltungsdienst zu nutzen. Dazu wurde ausgeführt, dass alle Direktionen aufgefordert sind, nicht nutzbare Planstellen an das BPOLP zurückzumelden, da dieser „Fehler“ in der Verteilung ausgebessert werden muss und die Planstellen z.B. der Bereitschaftspolizei hätten zugewiesen werden müssen. In diesem Zusammenhang würde aber auch überprüft, in welcher Direktion ggf. Verwaltungsbeamte von A 7 nach A 8 befördert werden sollten. Diese Entscheidung kann aber nicht davon abhängig gemacht werden, ob Planstellen in einer Direktion „zufällig“ ungenutzt blieben.

  • London 2012

Auf das Ausschreibungsverfahren für die Verwendung in London während der Olympischen Spiele sowie der Paralympics gingen beim BPOLP insgesamt ca. 750 Bewerbungen ein. Um die Auswahlentscheidung transparent zu gestalten, werden neben der Prüfung der nachzuweisenden Englisch-Kenntnissen, der Erfüllung der obligatorischen Anforderungen für die jeweiligen Funktionen und einem Ranking entsprechend des letzten ALN auch Auswahlgespräche (vss. in der 19. KW) durchgeführt werden. Für die Entsendung der bestgeeigneten Ausgewählten wird sich das BPOLP wohl auch über Nichtabkömmlichkeitsbekundungen der Dienststellen hinwegsetzen, um auch denjenigen eine solche Verwendung zu ermöglichen, die ihren Dienst in Dienststellen mit Personaldefiziten versehen.

  • Tarif- und Besoldungsrunde

Die Ergebnisse der Verhandlungsrunde wurden ja bereits über diverse Wege veröffentlicht, so dass z.B. auf die Homepage der GdP verwiesen wird.

Seitens des BMI wurde bereits der Gesetzesentwurf zur zeit- und inhaltsgleichen Übertragung der prozentualen Erhöhung auf die Besoldung (abzüglich der Absenkung für die Versorgungsrücklage) im eingeleiteten Anhörungsverfahren bei den Spitzenverbänden vorgelegt. Die Kabinettbefassung ist für den 16.05.2012 vorgesehen.

Wie die Urlaubsregelung für Beamte aussehen wird, ist allerdings noch ungewiss. Gleiches gilt für die Frage der Wochen- und Lebensarbeitszeit, welche Ende dieser Woche auch durch den DGB wieder mit den Forderungen auf Verringerungen thematisiert werden wird.

  • Der Erlass des BMI zur Einhaltung der Quotierung des § 50 BLV in der aktuellen Beurteilungsrunde bedarf dringender und zügiger Klärung, da die BLV nur von Noten spricht und nicht von Notenstufen. Unterschiedliche Auslegungen in der Bundespolizei könnten zu (vermeidbaren!) regionalen Ungerechtigkeiten führen.

  • Die Unterstützung Griechenlands durch die Bundesrepublik sieht auch so aus: ausgesonderte Führungs- und Einsatzmittel der Bundespolizei werden Griechenland zur Verfügung gestellt.

  1. Nachwuchswerbung der Bundespolizei

Da sich neben der GdP und den Personalvertretungen nun auch die Bundespolizeidirektionen im Zuge der demografischen Entwicklung große Gedanken machen, wie Personalzuwachs und –kontinuität (gerade in Schwerpunktdienststellen) sicher gestellt werden kann, wurde auch für die diesjährige Einstellung die Werbung in der Region für die Region deutlich verstärkt. Die Bewerberinnen und Bewerber (vorerst nur für den mittleren Dienst) haben die Möglichkeit, bereits vor Einstellung ihre „Wünsche“ für Frankfurt, Stuttgart, München oder die gesamte Bundespolizei zu artikulieren. Allerdings werden durch die Einstellungsberater noch immer keine Versprechungen gemacht, die vielleicht nicht gehalten werden können. Einstellungsbehörde bleibt die Bundespolizeiakademie und auch alle Bewerberinnen und Bewerber müssen sich dem einheitlichen Auswahlverfahren mit einheitlichen Kriterien stellen, da der grundgesetzliche Leistungs- und Eignungsgrundsatz auch in einer bundesweiten Organisation der Regionalität vorgeht.

Intensiviert wird die Werbung in den Regionen rund um die Schwerpunktdienststellen aber deshalb, so dass sich von dort vielleicht auch ein prozentual höherer Anteil dem Eignungsauswahlverfahren stellt. Zusätzlich werden gezielt Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund auf die attraktiven Verwendungsmöglichkeiten im Polizeiberuf hingewiesen, um z.B. deren Sprach- und Kulturkenntnisse in allen Bereichen der Bundespolizei nutzbringend einbringen zu können. Unterstützt wird diese Initiative durch die Zusammenarbeit mit Integrationsämtern oder auch Radiowerbung.

Der Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der Bundespolizei liegt derzeit im Übrigen bei unter 2 %, der in der Gesamtbevölkerung Deutschlands um die 20 % und der der sich in den Vorbereitungsdiensten Befindlichen bei über 6%. Es gibt also durchaus noch Entwicklungspotenzial, weswegen nunmehr sechs Funktionen für diese regionale Einstellungsberatung ausgeschrieben werden.

  1. Ausstattung von PVB – Einsatzanzug

Der Bezirkspersonalrat wurde zuletzt oftmals – auch in Personalversammlungen – mit Fragen zum „Einsatzanzug der neuen Generation“ konfrontiert, die in dieser Sitzung auch dem BPOLP mit der Bitte gestellt wurden, umgehend eine Information an unsere Kolleginnen und Kollegen zu steuern.

Auslöser der Fragen ist zum einen ein beigelegter Pflegehinweis, nach welchem der Anzug nach 5 Wäschen wieder imprägniert werden müsste. Unklar ist, wer dies wo macht und wer die dafür entstehenden Kosten trägt. Dem Bezirkspersonalrat wurde mitgeteilt, dass eine so häufige Imprägnierung nicht erforderlich ist, sondern – wie bei anderer Outdoor-Kleidung auch – nur auf Weichspüler verzichtet werden müsse. Um späteren Diskussionen vorzubeugen, falls bei Nichteinhaltung der Pflegehinweise die Funktionsfähigkeit des Einsatzanzuges nicht längerfristig aufrecht erhalten werden kann, forderten wir ein, dass diese Auskunft durch das BPOLP den Beschäftigten mitgeteilt wird. Dies wurde noch für diese Woche in kurzer Form zugesagt.

Zum anderen bezogen sich die Fragen auf die Bezeichnung als Einsatzanzug mit Nässe- und Kälteschutz, da durch den Tausch bzw. die Abgabe eines „alten“ Einsatzanzuges im Sommer ja nur noch ein Anzug getragen werden könne. Nach Herstellerangaben sei der „neue“ Einsatzanzug aber auch im Sommer sehr gut tragbar und bietet – wenn überhaupt – nur ein Mindestmaß weniger Komfort im Sommer wie der bisherige. Um zu belegen, dass der neue Einsatzanzug über einen Nässe- und KLIMAschutz verfügt, hat das BPOLP einen Klimakammertest in Auftrag gegeben, welcher dieser Tage durchgeführt wird. Dabei wird auch das Zusammenwirken bei gleichzeitigem Tragen der KSA unter die Lupe genommen. Das Ergebnis wird zügig nach Eingang bekannt gegeben, um dem Unmut wegen Abgabe des dritten Anzuges entgegenzuwirken.

Entgegen der Erwartungen können die zurückgeforderten Einsatzanzüge fast zu 100 % nach einer Aufarbeitung wieder verausgabt werden. Alle Einzeldienstler werden in den nächsten Jahren so mit einem Einsatzanzug ausgestattet werden können. In Berlin ist die Ausstattung beeits erfolgt. Als nächstes werden die Einzeldienstler bei der BPOLD Hannover (beginnend in Hamburg) ausgestattet. Die Ausgabe an die MKÜ’en ist bereits abgeschlossen.

  1. Übernahme weiterer Standorte – Schutz deutscher Auslandsvertretungen in Krisengebieten (SiK)

Durch die Werthebach-Entscheidung, Personen- und Objektschutz im Ausland „aus einer Hand zu gewährleisten“ übernimmt die Bundespolizei derzeit drei Standorte, weitere sind in Planung. Im ODP soll sich der Aufgabenzuwachs durch 72 neue Dienstposten widerspiegeln, die keiner Kompensation bedürfen. Grundsätzlich hält das BPOLP diese Aufgabenübernahme für einen Erfolg, da sich hier eventuell auch für die GSG 9 attraktive Anschlussverwendungen ergeben. Momentan verfügt die Bundespolizei über 97 Personenschützer und das BPOLP ist bestrebt, den Frauenanteil zu erhöhen.

Problematisch ist für die Verwendung in den Krisengebieten, wo vor Ort nachvollziehbarerweise kein Freizeitwert vorhanden ist, die Abrechnung und Vergütung von angeordneten Überstunden. Da das Auswärtige Amt die momentanen Abrechnungen bemängelt, ist der Abschluss einer Ressortvereinbarung geplant, der den Kolleginnen und Kollegen vor Beginn der Verwendung Klarheit über die finanziellen und zeitlichen Bedingungen verschafft.

  1. Rezertifizierung von Luftsicherheitsassistenten

Damit deutsche Flughäfen zukünftig nicht dem Status „unsauber“ zuzuordnen sind, ist zwingend in Kürze die Richtlinie der EU umzusetzen und eine Rezertifizierung der Luftsicherheitsassistenten durchzuführen. Vor Umsetzung und Durchführung der Rezertifizierung wurde durch das BPOLP unter enger Einbindung des Bezirkspersonalrates ein erster Testentwurf am Flughafen Hamburg mit Tarifbeschäftigten der Bundespolizei getestet. Im Probelauf war die Durchfallquote jedoch aus verschiedensten Gründen unverhältnismäßig hoch, so dass nun ein neuer Test in Vorbereitung ist, welcher dann wahrscheinlich am selben Personenkreis erprobt wird. Die Hinweise und Anregungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Probelauf werden umfassend berücksichtigt. Natürlich haben die Ergebnisse des Probelaufes auch keine Auswirkungen auf das Beschäftigungsverhältnis der freiwillig Teilgenommenen, zumal diesen der Bildertest (der wohl ähnlich dem bei der Erstbeleihung Privater ist) bisher gänzlich unbekannt ist.

Langfristig ist zur Qualitätssicherung eines einheitlichen Verfahrens mit gleichem Test- Niveau für Beschäftigte der BPOL und Privater die Beschaffung eines Zertifizierungstest geplant, welcher nicht nur zweidimensionale Bilder zur Bewertung umfasst, sondern die realen Bedingungen einer Luftsicherheitskontrolle abbildet. Bis dahin muss auf die vereinfachten Darstellungen, die qualitativ jedoch noch überarbeitet werden, zurückgegriffen werden.

Der Testlauf soll auch weiterhin nur mit eigenen Beschäftigten durchgeführt werden; eine Einbindung privater Anbieter ist erst nach erfolgreichem Probeverfahren im eigenen Bereich beabsichtigt. Den Beschäftigten der Bundespolizei soll auch Gelegenheit gegeben werden, mit den Unterlagen des ersten Testes zu üben und sich so mit dem bisher unbekannten Testverfahren vertraut zu machen. Gleichwohl hat der Bezirkspersonalrat auch angeregt, die Schulungsmaßnahmen zu intensivieren, wenn erkennbar ist, dass eigene Beschäftigte dem Test nicht umfassend gewachsen sind.

  1. Bearbeitung des elektronischen Kriminalaktennachweises (eKAN)

Bereits seit 2010 läuft der Probebetrieb. Eingesetzt sind in der Bearbeitung des elektronischen Kriminalaktennachweises neben Polizeivollzugsbediensteten auch Tarifbeschäftigte der unteren Entgeltgruppen. Eine seinerzeit erstellte Tätigkeitsdarstellung, die wohl eine höhere Bewertung zur Folge gehabt hätte, ist jedoch bis heute nicht abschließend bearbeitet, bewertet und den Beschäftigten ausgehändigt worden. Vielmehr zieht sich das BPOLP auch darauf zurück, dass in Schleswig-Holstein ein vergleichbarer Sachverhalt der Landespolizei gerichtlich anhängig ist. Wohlgemerkt hat dort die erste Instanz, gegen deren Urteil die Revision eingelegt wurde, zu Gunsten der Beschäftigten entschieden.

Ungeachtet dessen ist es jedoch völlig unverständlich und nicht hinnehmbar, dass offensichtlich höherwertigere Tätigkeiten durch die Beschäftigten ausgeübt werden und diesen weder eine Höhergruppierung noch eine Zulagenzahlung zuteil wird, sondern die Entscheidung zur abschließenden Bewertung in die Zukunft geschoben wird.

Der BPR hat im Interesse der Beschäftigten die umgehende Einstellung des Probebetriebes und die Beteiligung für den Wirkbetrieb eingefordert. Weiterhin ist die Tätigkeitsbewertung abzuschließen und die wahrscheinlich nicht vorhandenen Haushaltsstellen zu beantragen. Absolut unumgänglich ist zudem gegenwärtig die Zahlung einer Zulage für die Wahrnehmung der höherwertigen Tätigkeiten in der Vergangenheit an alle betroffenen Tarifbeschäftigten nach § 14 TVöD! Wir gehen davon aus, dass wegen arg verzögerter Tätigkeitsbewertung seitens des Arbeitgebers die Ausschlussfrist des § 37 TVöD nicht greift – dem wurde seitens des BPOLP im gemeinsamen Gespräch nicht widersprochen.

  1. Ausbildung in Kammerberufen

Obwohl die Dachvereinbarung zur Aufgabenverlagerung im Rahmen der Liegenschaftsübertragungen an die BIMA vorsieht, dass die Ausbildung gegenwärtig und zukünftig in gleichem Umfang wie bisher beibehalten wird, werden von der BIMA wohl keine neuen Ausbildungsverhältnisse abgeschlossen. Durch den Staatssekretär wurde zudem entschieden, dass auch in der Bundespolizei keine neuen Ausbildungsverhältnisse begründet werden, wenn die Aufgabe der BIMA obliegt und vorhandene Ausbilder zur BIMA gestellt wurden. Das BPOLP sieht für sich keine Handlungsoptionen.

Da die Nichtfortführung der Ausbildung aber auch finanzielle Einbußen für ausbildendes Personal der Bundespolizei, welches sich in der Personalgestellung befindet, zur Folge haben könnte, wird der BPR den BHPR bitten, sich der Problemstellung anzunehmen und auf die Erfüllung der Dachvereinbarung zwischen BMI und BMF hinzuwirken.

  1. IT-Sicherheit

Seit vergangenem Freitag wurden die Empfehlungen der vom Innenminister nach den Sicherheitsvorfällen in der IT der Bundespolizei eingesetzten Prüfgruppe in die Tat umgesetzt. Die IT-Sicherheit wurde als neu eingerichtete Stabsstelle direkt dem Präsidenten unterstellt und somit aus der Abteilung 5 herausgelöst. Vier Revisionsteams sind Teil der Stabsstelle und werden disloziert in Swisttal, Lübeck, Rosenheim und Potsdam eingerichtet.

Erste große Aufgabe der Stabsstelle ist die Weiterentwicklung der IT-Sicherheit und eine wirksame Sensibilisierung aller Beschäftigten in angemessener und verständlicher Form. Vorgesehen ist die Erstellung von insgesamt 30 Sicherheitsdirektiven (Verhaltensbelehrungen), welche adressatengerecht über Grund und Inhalt von Regeln zu sicherheitsrelevanten Themen gibt. Dabei soll nur der tatsächliche Nutzer von bestimmter Technik auch Leser der Direktive werden. Zusätzlich soll eine Extra-Seite alle Regeln in Kurzform zum schnellen Lesen enthalten.

Dem Bezirkspersonalrat wurde zugesagt, dass selbstverständlich alle Direktiven zur Mitbestimmung vorgelegt werden. Zukünftig wäre übrigens denkbar, diese Belehrung in Form einer e-learning-Schulung mit Teilnahmenachweis anzubieten. So machen es auch Firmen wie z.B. IBM, die derzeit die Stabsstelle beratend begleitet. 

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