Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die Dienstposten der stellvertretenden Hundertschaftsführer, verschiedener Einheitsführer und der Gruppenleiter in der Bundespolizei werden in ihrer Bewertung vereinheitlicht und angehoben.
Die Vertreter der Gewerkschaft der Polizei hatten bereits 2010 diese Forderung neben weiteren Forderungen zur Dienstpostenbewertung erhoben und im Gespräch mit dem damaligen Bundesinnenminister de Maizière und in den nachfolgenden Sitzungen der AG ODP des BMI eine entsprechende Änderung massiv eingefordert, um somit die größten Ungerechtigkeiten in der Dienstpostenbewertung auszumerzen. Die jetzt verkündete Entscheidung ist ein erster Teilerfolg.
Heute tagte die Arbeitsgruppe ODP an der für die Gewerkschaft der Polizei Sven Hüber teilnimmt. Sven Hüber hat die Beschlüsse des Delegiertentages der Gewerkschaft der Polizei zur Dienstpostenbewertung eingebracht.
Kernforderungen unserer Beschlüsse sind:
– Dienstpostenbezeichnung nur noch mittlerer Dienst, bewertet 9m/9mZ
– Dienstpostenbewertung im gD Eingangsamt 9-11, alle anderen 11-13
– Dienstpostenbewertung im hD Eingangsamt 13-15,
alle anderen 16 bzw. B-Besoldung
Weiterhin fordert die GdP eine Änderung der Bundesobergrenzenverordnung vorzunehmen und einerseits den Anteil A 7/8 – A 9m/9mZ auf 40 – 60 zu ändern und anderseits bei den VB eine einheitliche Obergrenze vorzunehmen.
Diese Forderungen sind nun eine Grundlage für die weiteren Planungen für die in der Arbeitsgruppe ODP ein Zeitplan vorgelegt wurde. Die weiteren Bewertungsvorschläge, insbesondere auch in der Bereitschaftspolizei, sollen durch die Arbeitsgruppe bei VP Frehse unter Beteiligung BPR und GdP bis 30.09.2011 dem BMI vorgelegt werden.