GdP lohnt sich: jetzt 6.000 KollegInnen befördern!

Mit großem Erfolg hat sich die Gewerkschaft der Polizei für mehr Beförderungen eingesetzt. Insgesamt stehen der Bundespolizei im Haushaltsjahr 2017 über 6.000 Beförderungen zur Verfügung. Davon 5.769 Beförderungen für PolizeivollzugsbeamtInnen und weitere 381 für VerwaltungsbeamtInnen. Diese Beförderungen sind endlich auch eine Anerkennung für die hohen Belastungen, denen unsere Kolleginnen und Kollegen ausgesetzt sind.

Wie kam es dazu?
Die GdP setzte eine deutlich bessere Dienstpostenbewertung durch und erreichte im Parlament, dass tausende neue Planstellen beschlossen wurden, die der Bundesinnenminister noch nicht einmal gefordert hatte. Vom BPOLP wurden für den Haushalt 2017 insgesamt 2.000 zusätzliche Planstellen beantragt, wovon nur 1.650 durch das BMI gegenüber dem BMF eingefordert wurden. Im Regierungsentwurf fand sich allerdings nur noch eine Mehrung von 1.270 Planstellen wieder und auch von den vorher in den Papieren des BPOLP enthaltenen und begründeten Hebungen blieben lediglich die vierten und damit letzten Raten der schon vereinbarten Hebungsprogramme sowie vereinzelte Hebungen für den hPVD (inklusive Präsidenten sowie deren Vertreter) übrig.

Viele Gespräche mit den Haushalts- und Innenpolitikern des Deutschen Bundestages wurden daraufhin durch Vertreterinnen und Vertreter der GdP geführt, so dass nach der Bereinigungssitzung ein Plus von insgesamt 1.970 Planstellen für die Bundespolizei verzeichnet werden konnte.
Die GdP setzte außerdem im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages durch, dass die neuen Stellen in 40 % gehobener Dienst und 60 % mittlerer Dienst aufgeteilt werden. So profitieren die Kolleginnen und Kollegen beider Laufbahngruppen von den Verbesserungen!
Die GdP erreichte, dass die neuen Stellen nicht als Eingangsämter A7 bzw. A9g, sondern als Beförderungsstellen ausgeworfen werden. Daraus resultiert ein doppelter positiver Effekt: Neue Kolleginnen und Kollegen werden eingestellt und zugleich Kolleginnen und Kollegen des Stammpersonals befördert!

Die GdP setzte durch, dass die zusätzlichen Beförderungsplanstellen an den „Obergrenzen“ ausgerichtet werden. Wirkung: 50% der neuen Stellen im mD werden als PHM/PHMmz beschlossen; stärker Zuwachs bei A11, A12 und A13.

Die GdP setzte zusätzlich durch, dass in 2017/2018 weitere 800 Stellenhebungen vom mittleren in den gehobenen Dienst erfolgen. Doppelschlag-Erfolg: 800 zusätzliche Kurzaufstiege in zwei Jahren für den mD und 800 Zusatzbeförderungen nach A11,12 & 13 für den gD.

Durch die 800 Aufstiegsmöglichkeiten in die höhere Laufbahn und den Fakt, dass die Hebungen ausschließlich durch Planstellen der Wertigkeiten A7 & A8 kompensiert wurden, eröffnet zudem jede/r aufsteigende PHM/’in mit oder ohne Zulage weitere Beförderungs- bzw. Einweisungsmöglichkeiten im mittleren Dienst, so dass Beschäftigte beider Laufbahnen von den Hebungen profitieren: Die 800 Plus-Aufsteiger machen weitere 800 Beförderungen frei!

Die GdP vereinbarte zudem mit den Haushaltspolitikern, dass 200 zusätzliche Hebungen von A7 nach A9/A9mZ erfolgen.

Wie erfolgt die Umsetzung?

Der Bezirkspersonalrat hat mit dem Präsidium vereinbart, dass alle Beförderungen rückwirkend zum 1.4.2017 umgesetzt werden.
In einigen Bereichen werden derzeit jedoch Beförderungsmöglichkeiten zurückgehalten. Zur Begründung wird zum Teil auf das Hebungsprogramm oder auf die Aufgabenkritik in der Führungsgruppe verwiesen. Hier einen Zusammenhang zu konstruieren ist vorgeschoben und völlig abwegig! Es gibt keinen sachlichen Grund Beförderungsmöglichkeiten zurückzuhalten, da auch im kommenden Jahr wieder Beförderungsmöglichkeiten in großem Umfang zur Verfügung stehen werden. Auch ist nirgendwo festgelegt, dass nur befördert wird, wer eine A1 oder A2 in der Beurteilung hat.

Daher müssen wir als GdP-Gewerkschafter und -Personalräte uns nun dafür stark machen, dass umgehend alle Beförderungsmöglichkeiten auch eingesetzt werden. Vorbild sollte das Bundesinnenministerium sein, denn dort wurden alle Beförderungen in der B-Besoldung sogar rückwirkend zum 1.1.2017 komplett eingesetzt und zwar unabhängig davon, ob die Beurteilung eine A1 oder B 2 lautete.

GdP: „Etwas für die tun, die da sind!“


Source: RSS aus GdP Bundespolizei

Facebooktwitter