Personelle Unterstützung von Schwerpunktbereichen

Die GdP Direktion Koblenz hat in den letzten Tagen mehrere Anfragen erhalten, was es mit dem 180er Kontingent auf sich hat. Wir sind der Frage nachgegangen und konnten bisher folgendes in Erfahrung bringen.

Seit 27.10.2008 muss die Direktion Berlin ein so genanntes 180er Kontingent an Personal stellen. Die Polizistinnen und Polizisten sollen in bundespolizeilichen Schwerpunktbereichen eingesetzt werden.

Zu Schwerpunktbereichen wurden  erklärt:

–        der Flughafen München

–        der Hauptbahnhof München und

–        der Flughafen Frankfurt/Main.

Warum der Hauptbahnhof Frankfurt/Main nicht zu den Schwerpunktbereichen zählt, ist uns nicht ersichtlich. Eine Antwort hierzu konnten wir bisher nicht erhalten.

Die GdP Direktionsgruppe tritt für eine gleiche Verteilung der Arbeitslast ein. Innerhalb der Direktion selbst besteht zur Zeit ein Personalfehl von teilweise bis zu 30%. Gerade für den Ballungsraum Frankfurt/Main müssen die gleichen Rahmenbedingungen gelten. Der Hauptbahnhof Frankfurt/Main gehört daher mit der gleichen Intensität zu den bundespolizeilichen Schwerpunktbereichen aufgenommen.

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